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Fall Hennes: Gericht erlässt einstweilige Verfügung

Der von seinem Amt entbundene Düsseldorfer Stadtdechant Ulrich Hennes darf nicht weiter behaupten, Grund für seine Beurlaubung seien „völlig an den Haaren herbeigezogene“ Behauptungen.
Einstweilige Verfügung im Fall Hennes
Foto: Oliver Berg (dpa) | Hennes ist es untersagt zu verbreiten, das Erzbistum habe das Angebot gemacht, falls er „freiwillig unter Anerkennung seiner Schuld auf seine Ämter verzichte, gebe es für ihn eine Zukunft als Priester“.

Im Fall des von seinem Amt entbundenen Düsseldorfer Stadtdechanten Ulrich Hennes hat das Landgericht Köln auf Antrag des Erzbistums eine einstweilige Verfügung erlassen. Demnach darf Hennes nicht weiter behaupten, Grund für die Fortdauer seiner Beurlaubung sei „eine völlig an den Haaren herbeigezogene Mitteilung eines Mannes bezüglich eines angeblichen einmaligen und einvernehmlichen sexuellen Kontakts unter Erwachsenen im Jahr 2001“. Dies teilte das Kölner Erzbistum in einer Stellungnahme mit.

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Kölner Generalvikar verteidigt Kardinal Woelkis Entscheidung

Hennes sei zudem untersagt zu verbreiten, das Erzbistum habe das Angebot gemacht, falls er „freiwillig unter Anerkennung seiner Schuld auf seine Ämter verzichte, gebe es für ihn eine Zukunft als Priester“. Der 57-Jährige war am Mittwoch vom Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Stadtdechant in Düsseldorf entbunden worden. Gleichzeitig wurde gegen ihn ein Verfahren zur Amtsenthebung als Pfarrer von St. Lambertus eingeleitet, bis zu dessen Abschluss er beurlaubt bleibt.

Hennes soll sexuelle Handlungen an einem damals 20 Jahre alten Mann vorgenommen haben, der sich in einem seelsorglichen Gespräch an ihn gewandt hatte. Der Kölner Generalvikar Markus Hofmann verteidigte die Entscheidung Kardinal Woelkis. Man habe sich diese nicht leicht gemacht, „sondern die Vorwürfe gründlich geprüft“ und sei „zu der festen Überzeugung gelangt, dass das Geschehen sich tatsächlich so zugetragen hat“, erklärte Hofmann im Gespräch mit dem Kölner „Domradio“.

Entscheidende Rolle spielte besonderes Vertrauensverhältnis

Die entscheidende Rolle bei der Entscheidung habe nicht der Verstoß gegen den Zölibat gespielt, sondern das besondere Vertrauensverhältnis „zwischen einem jungen, ratsuchenden Menschen und einem Priester“, so Hofmann weiter. Man habe dem Beschuldigten bereits am Mittwoch die Chance gegeben, „sich zu seinem Fehler zu bekennen, auch in der Öffentlichkeit dafür geradezustehen und Verantwortung zu übernehmen“. Hennes habe sich jedoch geweigert, da er die gegen ihn gerichteten Vorwürfe bestreite.

Unterdessen bezeichnete der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller die Entscheidung Woelkis im „Kölner Stadtanzeiger“ als „kirchenrechtlich vertretbar, aber drakonisch und unverhältnismäßig“. Hennes will sich laut seinem Anwalt Peter Schnatenberg dagegen wehren.

Hennes bereits im März beurlaubt

Bereits am 19. März war Hennes vom Kölner Erzbischof Woelki beurlaubt worden. Woelki gab die ihm vorliegenden Hinweise auch an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese stellte die Ermittlungen Mitte Juni mangels Tatverdachts ein. Die kirchen- und disziplinarrechtliche Vorprüfung des Falles konnte erst nach Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen beginnen.

DT/mlu

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