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Unklarheit über Ausreise Asia Bibis

Die verfolgte pakistanische Christin Asia Bibi soll sich nun doch noch nicht in Kanada aufhalten, wie „Kirche in Not“ berichtet. Und auch der langjährige Anwalt der Familie sorgt für Verwirrung.
Asia Bibi offenbar doch nicht in Kanada
Foto: B.K. Bangash (AP) | Auch über seine Personalie herrscht Unklarheit: Saif-ul-Malook (Mitte) soll nicht mehr der Anwalt von Asia Bibi sein. Seine Behauptung, diese befinde sich bereits in Kanada, zog er später wieder zurück.

Über den Aufenthaltsort der verfolgten pakistanischen Christin Asia Bibi herrscht weiterhin Unklarheit. Dem päpstlichen Hilfswerk „Kirche in Not“ zufolge soll sich die vom Vorwurf der Blasphemie freigesprochene Katholikin noch immer in Pakistan aufhalten. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet, dass Bibi nach Kanada ausgereist sei. „Nach den Informationen, die wir von der Familie bekommen haben, ist Asia Bibi nicht in Kanada. Sie ist weiterhin in Pakistan“, erklärte eine Sprecherin von „Kirche in Not“ gegenüber der „Bild am Sonntag“.

Eine der Töchter bestätigt, dass sich Bibi weiter in Pakistan aufhält

Diese Information deckt sich mit den Angaben der italienischen Sektion des Hilfswerks. Das teilte über die Online-Plattform „Twitter“ ebenfalls mit, dass sich Bibi weiterhin in Pakistan aufhalte. Die Angaben sollen auf eine der beiden Töchter der 51-Jährigen zurückgehen, die sich bereits in Kanada aufhält.

Indes herrscht auch Verwirrung über die Personalie von Bibis Anwalt Saif-ul-Malook: Kreise, die der Familie nahestehen, behaupten, Malook sei nicht mehr der Anwalt Bibis, gebe sich aber weiterhin als dieser aus. Von Malook stammte die Information, Bibi sei bereits am Freitag nach Kanada ausgereist. Später revidierte er die Behauptung jedoch wieder.

Asia Bibi Freisprurch war am Dienstag bestätigt worden

Am Dienstag vergangener Woche hatte der Oberste Gerichtshof Pakistan die Aufhebung des Todesurteils gegen die verfolgte Christin bestätigt. Eine Petition zur Überprüfung des Freispruchs lehnten die Richter ab. Pakistanischen Medienberichten zufolge hatte der Antragsteller keine Fehler im Urteilsspruch des Gerichts nachweisen können.

Aufgrund des Vorwurfs der Blasphemie war Asia Bibi neun Jahre lang in Pakistan inhaftiert gewesen. Anfang November vergangenen Jahres sprach der Oberste Gerichtshof Pakistans die Mutter von fünf Kindern zunächst frei. Daraufhin war es in zahlreichen Städten Pakistans zu heftigen Protesten radikaler Islamisten gekommen. Die pakistanische Regierung beugte sich dem Druck und einigte sich mit der islamistischen Partei Tehreek-e-Labbaik Pakistan (TLP) darauf, einen Berufungsprozess gegen Bibi zuzulassen. Kurz darauf wurde Bibi dann aber doch aus der Haft entlassen. Ihrem Anwalt zufolge hatte sie sich seitdem an einem geheimen Ort in Pakistan aufgehalten.

Blasphemie wird in Pakistan mit der Todesstrafe geahndet

Asia Bibi ist die erste katholische Frau, die in Pakistan wegen Gotteslästerung angeklagt und zum Tode verurteilt wurde. Ihr wurde vorgeworfen, den Propheten Mohammed beleidigt zu haben. Nach der Verurteilung im Jahr 2010 wurde das Todesurteil 2014 bestätigt, im Jahr darauf jedoch vorläufig ausgesetzt.

Im islamisch geprägten Pakistan gilt Blasphemie als Verbrechen, das mit der Todesstrafe geahndet wird. Die Auslegung des Begriffs fällt in der Praxis jedoch oft sehr weit aus. So gelten bereits abfällige Äußerungen zum Islam oder dem Koran und dem Propheten Mohammed als blasphemisch. Kritiker erheben immer wieder den Vorwurf, die Blasphemiegesetze würden ausgenutzt, um persönlichen Feinden zu schaden.

DT/mlu

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