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Familienverband: „Der Staat muss alle Eltern gleichbehandeln“

Das aktuelle Elterngeld soll durch ein elterliches Erziehungseinkommen ersetzt werden, schlägt der Verband Familienarbeit vor. Das Ziel: Echte Wahlfreiheit für Eltern bei der Kinderbetreuung.
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Foto: Arne Dedert (dpa) | „Der Staat hat nicht das Recht, die Eltern zu beeinflussen, wie er es durch die einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung tut", meint Johannes Resch.

Der Verband Familienarbeit e.V. hat vor einigen Tagen sein neues Faltblatt „Die Reform des Elterngeldgesetzes“ vorgestellt. Der Verband schlägt vor, das aktuelle Elterngeld durch ein elterliches Erziehungseinkommen zu ersetzen, welches allen Eltern in gleicher Höhe für eine Laufzeit von 3 Jahren zukommen soll. Dies soll die finanzielle Ungleichbehandlung von Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, ausgleichen und Eltern eine echte Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder garantieren. Der Verband weist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin, in dem es heißt: „Der Staat hat (…) dafür Sorge zu tragen, dass es Eltern gleichermaßen möglich ist, teilweise und zeitweise auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der persönlichen Betreuung ihrer Kinder zu verzichten wie auch Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit miteinander zu verbinden.“

Staat beachtet Entscheidungsfreiheit nicht

Diese Entscheidungsfreiheit werde aktuell vom Staat nicht beachtet, so der Bundesvorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V. Johannes Resch im Gespräch mit der Tagespost. „Der Staat hat nicht das Recht, die Eltern zu beeinflussen, wie er es durch die einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung tut.“ Es sei offensichtlich, dass hier eine Politik gemacht werde, die weder mit dem Grundgesetz, noch mit dem Elternrecht, noch mit dem Wohl der Kinder vereinbar sei. Der Verband weist auf die dringenden Mahnungen von Entwicklungs- und Kinderpsychologen hin, gerade während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes die spontane Erreichbarkeit einer festen Bezugsperson sicherzustellen, wenn möglich aus der Herkunftsfamilie. 

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„Ein Krippenplatz kostet den Staat heute etwa 1.000 bis 1.200 Euro“, so Resch. „Wir fordern, dass der Staat das Geld, das er in einen garantierten Krippenplatz steckt, den Eltern aushändigt, sodass diese selbst entscheiden können, ob sie damit einen Krippenplatz oder die Eigenbetreuung bzw. andere Alternativen der Betreuung, etwa durch Großeltern, finanzieren wollen.“

Durch die neue Regierung werde die bisherige Politik der einseitigen Krippenförderung verstärkt. „Ob sich aber etwas ändert, hängt auch davon ab, wie sich die Eltern verhalten und wie laut sie ihren Unmut kundtun. Tun sie dies nachdrücklich, kann das auch auf politischer Ebene einen Umdenkprozess auslösen.“


Der Flyer ist hier verfügbar und kann auch in Papierform zur Verteilung an Bundestags- und Landtagsabgeordnete bestellt werden:  Gertrud Martin, Seb.-Kneipp-Str. 110, 78048 VS-Villingen, Tel. 07721 56124.

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