In der Debatte um die Streichung des Verbots vorgeburtlicher Kindstötungen aus dem Strafgesetzbuch hat sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) für die Beibehaltung der derzeit geltenden Regelung ausgesprochen. Das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zitiert heute eine namentlich nicht genannte ZdK-Sprecherin mit den Worten: „Das Schutzkonzept, das der Paragraf 218 rechtlich sichert, würdigt gleichzeitig das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und die Frau im Schwangerschaftskonflikt.“ Damit sorge der Paragraf dafür, „dass Abbrüche unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben, obwohl sie rechtswidrig sind“.
Buschmann warnt vor „öffentlichen Vorfestlegungen“
In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf die Einsetzung einer Kommission zur „reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ verständig, die unter anderem prüfen soll, ob der Paragraf 218 StGB außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden könne. Anfang des Jahres hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) mit ihrer Forderung nach Streichung des Paragrafen 218 eine neue Debatte ausgelöst.
Am Freitag kündigte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) an, die Kommission, die aus Medizinern und Juristen bestehe, werde noch vor Ostern ihre Arbeit aufnehmen. Zugleich warnte Buschmann vor „öffentlichen Vorfestlegungen“. Den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“ sagte der FDP-Politiker: „Wenn die Kommission eine Lösung findet, werden wir das gründlich ansehen und dann politisch entscheiden.“ Man dürfe jedoch „nicht den Fehler begehen, der Kommission das Ergebnis vorzugeben“. DT/reh
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