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„Verrat an Frauen- und Kinderrechten“

Lebensrechtler und Elternverbände kritisieren Votum des Europäischen Parlaments zum Elternschaftszertifikat teils scharf.
Das Elternzertifikat ebnet den Weg für die EU-weite Anerkennung von Leihmutterschaft.
Foto: IMAGO/xafrica_imagesx (www.imago-images.de) | Das Elternzertifikat ebnet den Weg für die EU-weite Anerkennung von Leihmutterschaft.

Das Votum des EU-Parlaments zu sogenannten europäischen Elternschaftszertifikat ist bei Lebensrechtlern und Elternverbänden auf Kritik gestoßen. Die Generalsekretärin der „Aktion leben Österreich“, Martina Kronthaler, zeigte sich entsetzt vom Ausgang der Abstimmung: „Die Entscheidung des EU-Parlamentes ist ein Verrat an Frauen- und Kinderrechten, ein Kniefall vor der Leihmutterschaftslobby und ein erschütterndes Ignorieren der Tatsache, dass Leihmutterschaft auf globaler Ungerechtigkeit beruht“, so Kronthaler. „Wir verstehen den Wunsch, dass kein Kind illegal sein kann. Dies soll aber nicht dazu führen, dass unerwünschte Techniken wie die Leihmutterschaft gefördert werden. Leihmutterschaft ist in den meisten Ländern der EU verboten und bedeutet meist Kinderhandel und Ausbeutung von Frauen. Kommt das Elternschaftszertifikat, wird es deutlich schwieriger, grenzüberschreitende Leihmutterschaft einzudämmen“, so Kronthaler weiter, die das Abstimmungsergebnis als einen deutlichen Erfolg der Pro-Leihmutterschafts-Lobby wertete. „Es wäre möglich gewesen, Leihmutterschaft herauszunehmen oder zumindest – so wie bisher – zu verurteilen. Das ist nicht passiert.“

 Europäischer Rat muss dem Parlament nicht folgen

Mit 366 Ja-Stimmen und 145 Nein-Stimmen hat das Europäische Parlament bei 23 Enthaltungen gestern einen Verordnungsvorschlag zum sogenannten europäischen Elternschaftszertifikat gebilligt. Der Gesetzesentwurf soll sicherstellen, dass die Elternschaft eines Kindes in einem EU-Land auch von den übrigen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Bisher können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie z. B. eine Leihmutterschaft akzeptieren. Der Europäische Rat, der sich aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) zusammensetzt, muss diesem Vorschlag nicht folgen. Das Elternschaftszertifikat ist ein Vorschlag der EU-Kommission, der von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyens vorangetrieben wird, um LGBTIQ-Rechte zu stärken.

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Leihmutterschaft Tür und Tor geöffnet

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, erklärte: „Wenn ,Elternschaft‘ nichts mehr mit biologischer Abstammung zu tun haben muss, so öffnet das die Tür für durch Leihmutterschaftsverfahren entstandene Kinder. Durch Leihmutterschaftsverfahren produzierte Kinder werden wie eine Sache gehandelt, die man kaufen, aber auch wegwerfen kann. Kein Leihmutterschaftsvertrag wird unterzeichnet, in dem nicht durch eine Klausel das Recht der Bestelleltern auf Abtreibung des georderten Kindes – z.B. wegen einer vorgeburtlich diagnostizierten Besonderheit – festgehalten wird. Zudem: Die Etablierung eines Elternschaftszertifikats macht es Kindern unmöglich, ihre wahre Identität und Herkunft zu erforschen. Wie soll es jemals erfahren, wer die biologischen Eltern sind, wenn Personen im europäischen Dokument als Eltern vermerkt sind, von denen niemand mit dem Kind biologisch verwandt sein muss?“ Kaminski bezeichnete es als „sehr bedauerlich, dass sich das Parlament mit der Annahme dieses Entwurfs selbst widerspricht – in der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer hatte das Parlament im Oktober ausdrücklich noch Leihmutterschaft als Form des Menschenhandels geächtet.“ Nun werde der Entwurf dem Europäischen Rat vorgelegt. „Es bleibt zu hoffen, dass er dort scheitert – nach den europäischen Verträgen müsste er einstimmig angenommen werden, um rechtskräftig zu gelten“, so Kaminski weiter.

Verstoß gegen das Subsidaritätsprinzip

Der Präsident der Föderation der katholischen Familienverbände (FAFCE), Vincenzo Bassi, erklärte nach der Abstimmung am Donnerstag, die Mitgliedsstaaten sollten dem Vorschlag des EU-Parlaments „nicht folgen“. Dieser verstoße „eindeutig gegen das Subsidiaritätsprinzip, indem es die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und seine eigene ausdrückliche Verurteilung der Praxis der Leihmutterschaft ignoriert“. Das Parlament hat diese Praxis zuletzt mehrfach verurteilt. FAFCE-Vizepräsidentin Angelika Weichsel Mitterrutzner erklärte: „Die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments verzichtet heute darauf, sich für die Menschenwürde einzusetzen und nutzt die grenzüberschreitende Elternschaft für ideologische Zwecke.“ Das Subsidaritätsprinzip ist ein Grundprinzip der Europäischen Union, das die Ausübung der jeweiligen Zuständigkeiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten regelt. DT/reh

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Meldung Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Europäische Kommission Lebensschutz Leihmutterschaft Ursula von der Leyen

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