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Ungarn verschärft rechtliche Regelung von Abtreibungen

Innenminister Pinter erlässt neue Rechtsverordnung – abtreibungswillige Frauen sollen Herztöne des Embryos anhören.
Ungarns Innenminister Sandor Pinter
Foto: IMAGO/Martin Juen (www.imago-images.de) | Innenminister Pinters Anordnung zufolge müsse Ärzte abtreibungswilligen Schwangeren künftig zunächst die Herztöne ihres ungeborenen Kindes zu Gehör bringen.

Ungarns Innenminister Sandor Pinter hat eine Anordnung erlassen, die heute im Ungarischen Amtsblatt veröffentlicht wurde und bereits an diesem Donnerstag in Kraft treten soll. Danach müsse Ärzte abtreibungswilligen Schwangeren künftig zunächst die Herztöne ihres ungeborenen Kindes zu Gehör bringen.

Der Herzschlag eines ungeborenen Kindes im Mutterleib kann heute bereits ab der sechsten Schwangerschaftswoche sicher nachgewiesen werden. Und damit zu einem Zeitpunkt, bevor Frauen durch Ausbleiben der Regelblutung überhaupt ahnen, dass sie schwanger sein könnten.

Fristenregelung mit Beratungspflicht

In Ungarn gilt eine Fristenregelung mit Beratungspflicht. Frauen, die eine vorgeburtliche Kindstötung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche in Auftrag geben, werden strafrechtlich nicht verfolgt, wenn sie sich zuvor haben beraten lassen und auf eine persönliche Notlage berufen.

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Ab Donnerstag müssen sie zusätzliche eine fachärztliche Bescheinigung vorweisen, in der ihnen bescheinigt wird, dass ihnen „die Faktoren, die auf das Vorliegen der Lebensfunktionen des Embryos hinweisen, auf eindeutige Weise zur Kenntnis gebracht wurden“.

Import aus den USA

Die Idee, das Anhören von Herztöne zur Bedingung für einen straffreie Abtreibung zu machen, geht ungarischen Medienberichten zufolge auf die Oppositionspartei „Mi Hazank“ (Unsere Heimat) zurück. Ursprünglich stammt der Gedanke jedoch aus den USA. Dort wird mit ihm allerdings die gegenteilige Zielsetzung verfolgt. Bei den sogenannten „Heartbeat bills“ begründet der Nachweis des Herzschlags des ungeborenen Kindes in zahlreichen Bundesstaaten jenen Zeitpunkt, ab dem vorgeburtliche Kindstötungen bei Strafe verboten sind.  DT/reh

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