Natürlich kann es aus Sicht der katholischen Sozialethik überhaupt keine andere Stellungnahme zum Thema der Abtreibung von Kindern geben, als: Jede einzelne Abtreibung ist zu vermeiden und zu verhindern und ist aus Sicht der katholischen Ethik immer Tötung einer menschlichen Person. Nach dem Urteil des amerikanischen Supreme Court zur Aufhebung des Urteils desselben Gerichts aus dem Jahr 1973 und nach der Forderung einer Mehrheit des EU-Parlaments zur Einfügung des Rechts auf Abtreibung in die EU-Grundrechte-Charta ist diese eindeutige Ablehnung jeder Abtreibungsform, selbst nach Inzest oder Vergewaltigung, aus katholischer Sicht zu bekräftigen. Natürlich überhaupt nicht, wie manche Diskutanten meinten, aus Frauenfeindlichkeit oder aus fehlender Empathie für Konfliktfälle oder für entsetzliche Vorfälle wie Vergewaltigung mit anschließender Schwangerschaft. Aber Entsetzliches wird nicht dadurch geheilt, dass genauso Entsetzliches geschieht, nämlich die Tötung eines ungeborenen Menschen mit Herzschlag und Schmerzempfinden.
Tötung Unschuldiger ist nicht zu rechtfertigen
Klar ist: Die direkte Tötung eines unschuldigen Menschen kann nie gerechtfertigt sein und ist immer falsch. Die Vergewaltigung ist sicherlich hierbei der furchtbarste Konflikt, der denkbar ist und der sicher auch durch das Strafrecht nicht lösbar ist.
Aber grundsätzlich das Kind als Angreifer auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu sehen und der Frau die Entscheidung zum Abbruch oder zur Fortführung der Schwangerschaft als freies Recht, wie „das Recht der freien Kleiderwahl“ (so die Süddeutsche Zeitung am 29. Juni) zu überlassen, stellt die Dinge auf den Kopf, denn jeder sexuelle Akt muss mit der möglichen Zeugung eines Kindes rechnen. Die Verantwortung beginnt also nicht erst bei Feststellung der Schwangerschaft, sondern weit vorher bei der Bereitschaft zur möglichen Schwangerschaft nach sexuellem Verkehr. Nochmals: Vergewaltigung und Inzest entziehen sich brutal einer moralischen und rechtlichen Sanktionierung. Und das gilt übrigens auch für den Fall der medizinischen Indikation, dass nämlich das Leben der Mutter in Gefahr ist, also ein vitaler Konflikt herrscht zwischen dem Leben der Mutter und dem Leben des Kindes: Dann ist der Arzt berechtigt, eines der beiden Güter auf Kosten des anderen Gutes zu retten.
Es kann kein Recht auf Abtreibung geben
Aber sonst bleibt eindeutig wahr und gut: Es kann niemals ein Recht auf Abtreibung geben, da es niemals das Recht auf Tötung eines unschuldigen Menschen gibt. Und genau das hat das Strafrecht zu verbürgen als vornehmste Aufgabe: Du sollst nicht töten! Alles Weitere folgt dem und muss freilich dann auch folgen: Hilfen, Beratung und Unterstützung der werdenden Mütter. Denn mit Verboten und Strafandrohung allein wird die Welt nicht besser und liebevoller! Das Strafrecht ist nur der erste Schritt und ebenso das strikte Verbot der Tötung. Denn bekanntlich wollte Abel ja nicht einfach von seinem Bruder Kain nur am Leben gelassen werden: Er wollte geliebt werden! Wer nur Abtreibung verbietet und meint, dann sei alles gut – der hat in der Tat nichts begriffen. Es braucht überall eine Kultur des Lebens – nicht einfach nur einen Zwang des Überlebens.
Der Autor ist Direktor der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle (KSZ) in Mönchengladbach. Die Kolumne erscheint in Kooperation mit der KSZ.
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