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Kaminski: „Wir brauchen dringend bessere und aussagekräftigere Daten“

Statistisches Bundesamt meldet Anstieg der Abtreibungszahlen, den es nicht erklären kann – Lebensrechtler fordern Nachbesserungen bei der Datenerhebung
Kundgebung und Marsch von Abtreibungsgegnern
Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber | „Wenn der Schutz des Lebens ungeborener Kinder kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben soll, dann ist es einfach auch nicht akzeptabel, dass Politik und Gesellschaft auf einem so existentiellen Gebiet wie dem des ...

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. fordert Aufklärung über den erneuten Anstieg der Abtreibungszahlen in Deutschland. Der Grund: Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hatte heute zum zweiten Mal in Folge eine Zunahme der ihm gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen bekannt gegeben.

Wie die Bundevorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, heute in Augsburg erklärte, sei es „völlig unbefriedigend und keineswegs hinnehmbar, dass das Statistische Bundesamt weder eine Erklärung für den Rückgang der Abtreibungszahlen in den vergangenen beiden Jahren (2020: minus 0,9 Prozent; 2021: minus 5,4 Prozent) noch für die Zunahme der Abtreibungszahlen in den ersten beiden Quartalen dieses Jahres (1. Quartal 2022: plus 4,8 Prozent; 2. Quartal: plus 11,5 Prozent) zu geben vermag“. 

Massiv veränderte Rahmenbedingungen

„Wir brauchen dringend bessere und aussagekräftigere Daten. Nicht nur weil, sichergestellt werden muss, dass die Statistik das Abtreibungsgeschehen in Deutschland auch annähernd zutreffend abbildet, sondern auch, weil das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für den Fall auferlegt hat, dass die gesetzlichen Bestimmungen das Rechtsgut Leben nicht ausreichend schützen (Untermaßverbot)“, so Kaminski weiter.

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Mit der Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch (§ 219a) und „der damit de facto geschaffenen Möglichkeit, sich unter Umgehung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Beratung direkt an Abtreibungsärzte zu wenden, sowie der Aufnahme der nicht-invasiven pränatalen Bluttests (NIPT) in den Leistungskatalog der Krankenkassen“, hätten sich die „lange Zeit gültige Rahmenbedingungen“ mittlerweile „massiv verändert“. In deutlich geringerem Umfang habe das bereits für die „fälschlicherweise als Notfall-Kontrazeptiva“ eingestufte „Pille danach“ gegolten, die 2015 aus der Rezeptpflicht entlassen worden sei, „und die eben nicht nur einen Eisprung verhindert, sondern dort, wo dieser bereits erfolgt ist, auch eine frühabtreibende Wirkung entfaltet“, so die ALfA-Bundesvorsitzende.

Politik navigiere „nahezu blind durch die Gegend“

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hatte heute bekannt gegeben, ihm seinen für das 2. Quartal 2022 rund 25.600 Abtreibungen gemeldet worden. Das seien 11,5 Prozent oder 2.700 mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Weiter heißt es in der Meldung der Behörde: „Ob und wie diese Entwicklung mit dem Verlauf der Corona-Pandemie zusammenhängt, bleibt anhand der Daten nicht eindeutig bewertbar.“

Kaminski: „Wenn der Schutz des Lebens ungeborener Kinder, zu dem die Verfassung den Gesetzgeber nachdrücklich verpflichtet, kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben soll, dann ist es einfach auch nicht akzeptabel, dass Politik und Gesellschaft auf einem so existentiellen Gebiet wie dem des Lebensschutzes inzwischen nahezu blind durch die Gegend navigieren.“ Daher müsse die „Datenerhebung den neuen Gegebenheiten angepasst und signifikant verbessert werden“.  DT/reh

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Meldung Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Bundesverfassungsgericht Kindstötung Lebensschutz Schwangerschaftsabbruch

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