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Selbstbestimmung ist zu wenig

Der Medizinethiker Axel W. Bauer analysiert im Gespräch mit der Tagespost den Begriff „Selbstbestimmung“, den das Bundesverfassungsgericht verwendet. 
Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgerichtes
Foto: Uli Deck (dpa) | Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgerichtes.

Deutliche Kritik übte Prälat Peter Neher am Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe aufgehoben hatte. Er halte die Entscheidung für problematisch, sagte der Prälat im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung, weil sie das Selbstbestimmungsrecht letztlich als einziges Kriterium über Tod und Leben nenne.

Es kann auch der Ruf nach Nähe sein

Selbstbestimmtheit, führt er weiter aus, setze voraus, dass jeder Suizidwunsch aus einer selbstbestimmten Haltung heraus geäußert werde. Dies sei zu hinterfragen. „Wenn jemand unter großen Schmerzen leidet oder sich in tiefer Einsamkeit befindet, frage ich mich, ob dessen Selbstbestimmung tatsächlich so leitend ist oder ob es nicht letztlich ein Ruf nach Leben, nach Zuwendung, nach Hilfe, nach Unterstützung, nach Nähe ist.“, betont der Caritaspräsident im Interview. 

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Nicht rational und trotzdem selbstbestimmt

Kritisch hinterfragte Axel W. Bauer im Interview mit dieser Zeitung den Begriff „Selbstbestimmmung“, den das Bundesverfassungsgericht verwendet. Der Medizinethiker grenzt den Begriff von der Kantischen Autonomie ab. „Die Kantische Autonomie ist das Gegenteil einer Form der Selbstbestimmung, die in die Beliebigkeit mündet.“, so Bauer gegenüber dieser Zeitung.

Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil klargestellt, dass es möglich sein müsse, dass jemand aus der Perspektive anderer Menschen nicht rational handele und dennoch seine Selbstbestimmung wahrnehme. Darüber hinaus zeigt Bauer im Gespräch die Grenzen der Palliativmedizin auf und nennt Gründe, warum diese nicht in jedem Falle das Nonplusultra gegen Sterbehilfe ist.


DT/pwi

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Redaktion Suizidhilfe

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