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Sterbehilfe-Urteil: Was tun?

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe“: Selbstbestimmung ist weder Synonym noch Kern der Menschenwürde, meint der Bonner Staatsrechtler und Rechtsphilosoph Christian Hillgruber.
Bundesverfassungsgericht-Urteil zum Sterbehilfe-Verbot
Foto: Uli Deck (dpa) | Ein Richterspruch mit Folgen: Der Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, setzt nach der Urteilsverkündung am vergangenen Mittwoch sein Richterbarett wieder auf.

Herr Professor Hillgruber, am Aschermittwoch hat das Bundesverfassungsgericht das „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt. Hatten Sie das so erwartet? Ja, ich hatte eine solche Entscheidung befürchtet, und – zumindest in der Tendenz – auch erwartet. Warum? Auch im Bundesverfassungsgericht (BVerfG) setzt sich mehr und mehr die Auffassung durch, dass die Würde des Menschen vor allem Selbstbestimmung bedeutet. Dann aber führt die Garantie der Unantastbarkeit der Menschenwürde zu deren Verabsolutierung. Tatsächlich erklärt das BVerfG im Ergebnis die individuelle Selbstbestimmung über die Fortsetzung oder Beendigung des eigenen Lebens einschließlich der ...

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