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Reproduktionsmediziner wollen „Korrektur“ von höchstrichterlichem Urteil

Medizinische Fachgesellschaft erblickt im neuen Gesetz nur eine „vorübergehende Lösung“.
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Foto: IMAGO/benkrut (www.imago-images.de) | Das Kapitol des Bundesstaates Alabama in Montgomery: Auch nach einem neuen Gesetz, das die Anbieter künstlicher Befruchtungen vor einer straf- und zivilrechtlichen Verfolgung schützt, kommt die Debatte nicht zur Ruhe.

Auch nach der Unterzeichnung eines Gesetzes, das die Anbieter künstlicher Befruchtungen im US-amerikanischen Bundesstaat Alabama vor einer straf- und zivilrechtlichen Verfolgung schützt, wenn bei den von ihnen erbrachten Dienstleistungen menschliche Embryonen beschädigt oder getötet werden, kommt die Debatte nicht zur Ruhe.

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So begrüßte etwa die „American Society for Reproductive Medicin“ (ASRM) in einer Pressemitteilung, dass die „von Alabama verabschiedete Gesetzgebung unseren Mitgliedern in diesem Bundesstaat zumindest die Möglichkeit gibt, ihre Patienten zu versorgen“. Allerdings sei das neue Gesetz „eindeutig nur eine vorübergehende Lösung“. Vor allem korrigiere es nicht „den grundlegenden Fehler, den das Gericht gemacht hat, als es eine in vitro befruchtete Eizelle mit einem Kind gleichsetzte“, so die ASRM weiter.

Medizinern drohen Politikern mit Konsequenzen bei Wahlen

Die ASRM droht den Republikanern gar mit Konsequenzen bei den Wahlen: „Die Bürger in Alabama und im ganzen Land“ hätten „eine klare und unmissverständliche Botschaft an die politischen Entscheidungsträger“ aller drei Gewalten: „,Lasst mich, meine Lieben und Nachbarn in Ruhe, damit wir die medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können, die wir zur Gründung unserer Familien benötigen‘“. Werdende Eltern hätten „keine Geduld mit denjenigen, die versuchen, die medizinischen Probleme anderer zu nutzen, um ihre eigenen politischen Ansichten und Ambitionen durchzusetzen“. Immer wieder habe sich gezeigt, dass der Zugang zur reproduktiven Gesundheit „populär“ sei. Das gelte sowohl am „Küchentisch“ als auch „an der Wahlurne“. Amerikas gewählte Vertreter missachteten daher „diese Warnung auf eigene Gefahr“.

 „Ineffizient, unpraktisch und unzugänglich“

In einem Aufsatz für das Journal der „American Medical Association“ fordert auch eine Gruppe von Reproduktionsmedizinern und Bioethikern um Arthur L. Caplan von der New York University, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Alabama „rückgängig“ zu machen. „Wenn Embryonen außerhalb des Körpers den gleichen Wert wie menschliche Kinder“ erhielten und „niemals verschwendet oder zerstört werden“ dürften, werde die künstliche Befruchtung „ineffizient, unpraktisch und unzugänglich“.

Bereits jetzt seien Unfruchtbarkeitsbehandlungen „für sehr viele Menschen unerschwinglich“. Die Gesellschaft müsse daher „daran arbeiten, den Zugang zu einer Behandlung, die das Potenzial hat, so vielen Menschen so viel Freude und Bedeutung zu bringen, zu verbessern und nicht zu schmälern“, schreiben die Autoren.

Was bisher geschah

Der Oberste Gerichtshof von Alabama hatte in seinem Mitte Februar veröffentlichten Urteil „LePage and Fonde v. Center for Reproductive Medicine“ erstmals anerkannt, dass auch außerhalb des Mutterleibes befindliche Embryonen Kinder sind. Die Richter hatten zu entscheiden, ob die Embryonen, die bei einem bizarr anmutenden Fall ums Leben gekommen waren unter den „Alabama’s Wrongful Death of a Minor Act“ (§ 6-5-391, Ala. Code 1975) fielen. Laut diesem Gesetz haben Eltern in dem US-Bundesstaat das Recht, Schadensersatzansprüche im Falle der „widerrechtlichen Tötung eines Minderjährigen“ geltend zu machen.

Daraufhin stellten die Anbieter künstlicher Befruchtungen in dem im Süden der USA gelegenen Bundesstaat ihre Arbeit ein. In Windeseile erarbeiteten die Parlamentarier beider Kammern Gesetzesentwürfe, die die Anbieter künstlicher Befruchtungen vor straf- und zivilrechtlichen Klagen schützen sollten. Ein von Demokraten des Repräsentantenhauses erarbeiteter Gesetzentwurf, der vorsah, dass menschliche Embryonen, die sich außerhalb des Mutterleibes befinden, nach staatlichem Recht nicht als menschliches Wesen betrachtet werden können, wurde von den Republikanern, die in beiden Kammern die Mehrheit besitzen, nicht zur Abstimmung gestellt.  DT/reh

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