Anfang kommender Woche will sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags mit den drei, bereits vom Parlament in Erster Lesung beratenen Gesetzentwürfen zur rechtlichen Neuregelung der Beihilfe zum Suizid befassen. Am Montag, dem 28. November will der Ausschuss dazu in einer Öffentliche Anhörung Experten zu Wort kommen lassen und befragen.
Parlamentsfernsehen überträgt live
Die um 14 Uhr beginnende Anhörung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Saal 3.101) soll fünf Stunden dauern. Sie besteht aus zwei Teilen. In einem ersten Teil sollen die drei fraktionsübergreifend erarbeiteten Gesetzentwürfe behandelt werden. Der zweite Teil (Beginn: 18:00 Uhr) ist der Behandlung eines ebenfalls fraktionsübergreifend erarbeiteten Antrags gewidmet, mit dem die Suizidprävention gestärkt werden soll. Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen übertragen. Zudem soll eine Aufzeichnung der Anhörung im Anschluss in der Mediathek des Deutschen Bundestags zur Verfügung stehen. DT/reh
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