Wer bloß Gewünschtes zum Notwendigen verklärt, macht noch keine Politik. Denn Politik „ist die Kunst, das Notwendige möglich zu machen.“ Ein Bonmot, das oft Herbert Wehner zugeschrieben wird. Belegt findet es sich jedoch bei Franz Josef Strauß. Der entließ es an Silvester 1963, via Süddeutsche Zeitung, in die Öffentlichkeit. Das ist lange her. Ganz frisch hingegen ist die Einigung, die der Bundestag vergangene Woche bei der Überprüfung der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) herbeiführte. Was dem von Wutbürgern gern auch als „Quasselbude“ verunglimpften Parlament dabei gelang, kann nicht hoch genug geschätzt werden. Und das aus mehreren Gründen.
Vor allem, weil bereits das Monitoring des NIPT, das der Bundestag über alle Fraktionsgrenzen hinweg mit überwältigender Mehrheit beschloss, ungeborene Kinder vor ihrer Abtreibung bewahren wird. Zwar müssen die bislang vorhandenen Zahlen und Fakten noch als unvollständig und ausschnitthaft betrachtet werden. Über „anekdotische Evidenz“ sind sie jedoch weit hinaus. De facto handelt es sich um Stichproben. Solche, die jedoch bereits derart valide sind, dass niemand mehr hoffen kann, der Nutzen des an sich schon problematischen NIPT könnte den Schaden, der dadurch entsteht, wie er bislang angewandt wird, noch überwiegen. Und weil das so ist, werden nun mehr Ärzte und Schwangere skeptischer und zurückhaltender auf den NIPT schauen als bisher.
Brücken über die ideologischen Gräben
So dann hat das (leider zu Recht) oft gescholtene Parlament vergangenen Donnerstag bewiesen, dass es prinzipiell willens und in der Lage ist, sich Unumstößlichem zu beugen. Die hohen falsch-positiven Raten, die weniger dem Test als solchem anzulasten sind, als seinem oft zu frühen (Stichwort: Mosaikbildung) und anlasslosen Gebrauch (Stichwort: fehlende Indikation), haben die ideologischen Gräben im Parlament nicht zugeschüttet, aber Brücken über sie gebaut. Denn auch wer das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren prinzipiell höher bewertet als das Lebensrecht des Kindes, musste zur Kenntnis nehmen, dass falsch-positive Ergebnisse auch Wunschkindern das Leben kosten. Dass der für eine Einigung zurückzulegende Weg für viele Sozialdemokraten, Bündnisgrüne und Linke weiter war als für die meisten Unionsabgeordneten, ist kein Geheimnis. Dass sie dennoch gelang, liegt vor allem an drei Dingen, aus denen sich Lehren für die Zukunft ziehen lassen.
Erstens: Die Initiatoren des Antrags, den zuvor nur 120 von 630 Abgeordneten gezeichnet hatten, haben darauf verzichtet, „Schaufensterpolitik“ zu betreiben und mit Maximalforderungen zwar die eigene Klientel restlos zufriedenzustellen, zugleich jedoch eine Einigung in weite Ferne zu rücken. Zweitens: Über die gesamte Debatte hinweg blieb der angeschlagene Ton anständig und fair. Niemandem wurde das Gesicht genommen oder unlautere Motive unterstellt. Artikulierte „Störgefühle“ stießen auf Akzeptanz statt auf Ablehnung. Drittens: Die Initiatoren des Antrags haben es vermocht, Skeptikern und Gegnern aufzuzeigen, worin ihr Benefit besteht, und sich dennoch offen für Änderungen gezeigt.
Fazit: Im Alltag der Bürger wie in der Politik ist es regelhaft die Beschaffenheit des Problems, die seine sachgerechte Lösung vorgibt. Das ist beim demografischen Wandel nicht anders als beim Lebens- oder Klimaschutz. Wo Politik dies demütig beherzigt, vermag sie, Notwendiges zu ermöglichen, löst sich die Politikerverdrossenheit der Bürger in Wohlgefallen auf, wächst die Achtung vor dem Parlament und der Stolz auf seine Volksvertreter. Manchmal kann Kunst so einfach sein.
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