Die christliche Abtreibungsgegnerin Isabel Vaughan-Spruce steht in Birmingham zum zweiten Mal vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr mehrfach schweigend innerhalb einer Sperrzone rund um eine Abtreibungseinrichtung gestanden und dabei gebetet zu haben. Damit soll sie gegen das seit 2024 geltende Gesetz zu sogenannten „Pufferzonen“ verstoßen haben.
Vaughan-Spruce ist die erste Person in Großbritannien, die deswegen vor Gericht angeklagt wird. Das Gesetz verbietet es, im Umkreis von 150 Metern um eine Abtreibungseinrichtung „die Entscheidung einer Person zu beeinflussen, Abtreibungsdienste in Anspruch zu nehmen, anzubieten oder deren Erbringung zu ermöglichen“. Vaughan-Spruce, die ehrenamtlich für die Organisation March for Life arbeitet, soll an fünf Tagen schweigend in der Nähe einer Birminghamer Abtreibungseinrichtung gestanden haben. Im vergangenen Sommer wurde sie zweimal von der Polizei festgenommen. Im Dezember 2025 begann ein Gerichtsverfahren. Vergangene Woche fand eine Voranhörung statt.
Warnung vor Gedankenpolizei
Die 49-Jährige plädierte vor Gericht auf „nicht schuldig“. Ihre Verteidiger argumentieren, das „Pufferzonen“-Gesetz verstoße gegen fundamentale Menschenrechte wie die Meinungs- und Religionsfreiheit, die in den Artikeln 9 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben seien. Unterstützt wird Vaughan-Spruce vor Gericht von Juristen der christlich orientierten Organisation Alliance Defending Freedom (ADF International).
Die Angeklagte sagte zu dem Verfahren: „Schweigend in einem öffentlichen Raum zu stehen und bestimmte Überzeugungen zu vertreten, sollte niemals eine Straftat sein.“ Sie sei „zutiefst beunruhigt über diese Verletzung des Grundrechts auf meine eigenen Gedanken und auf meine tief verwurzelten christlichen Überzeugungen zum Schutz des Lebens“. Sie bete darum, dass sich gesunder Menschenverstand und Freiheit durchsetzen, damit keine weiteren Personen wegen ihrer Überzeugungen strafrechtlich verfolgt würden.
ADF-Rechtsanwalt Jeremiah Igunnubole warnte vor einer „Gedankenpolizei“: Jemanden strafrechtlich anzuklagen, weil er bestimmte Ansichten vertrete und sich innerhalb einer bestimmten Zone aufhalte, komme einer „Gedankenverfolgung“ gleich. Diese dürfe es in einer demokratischen Gesellschaft nicht geben.
Richter Tan Ikram sagte bei der Vorverhandlung, es gehe in dem Verfahren nicht um das Recht auf Abtreibung, sondern um eine Straftat, die das Parlament definiert habe. „Stehen ist kein Verbrechen“, sagte er. Es spiele auch keine Rolle, wie oft jemand es tue, die bloße Anwesenheit reiche nicht aus. Entscheidend sei, ob die Angeklagte die Absicht gehabt habe, andere zu beeinflussen und zu „belästigen“.
13.000 Pfund Entschädigung für frühere Verhaftungen
Bemerkenswert ist das neue strafrechtliche Verfahren, weil Vaughan-Spruce in einem früheren Verfahren im Jahr 2024 von einem Gericht eine Entschädigung für ältere Verhaftungen zugesprochen worden war. Dabei ging es um Festnahmen im Vorjahr. Auch damals stand Vaughan-Spruce schweigend in der Nähe einer Abtreibungseinrichtung. Ein Richter sprach ihr 13.000 Pfund Schadenersatz zu, umgerechnet knapp 15.000 Euro, für die harsche Behandlung durch die Polizei. Diese musste die West Midlands Police zahlen.
Sie sagte damals, sie habe es als „besonders schockierend“ empfunden, der „Einschüchterung“ beschuldigt zu werden, da sie „jeden verurteilen würde, der versucht, Frauen einzuschüchtern oder zu belästigen“.
Die Vorfälle haben in Großbritannien Aufsehen erregt, nachdem Videos zirkulierten, die zeigten, wie Polizisten die schweigende Frau konfrontierten und sie befragten, ob sie „in ihrem Kopf bete“. Nach Angaben von ADF steht Vaughan-Spruce seit zwei Jahrzehnten regelmäßig in derselben öffentlichen Gegend und betet dort friedlich. Der neue Strafprozess gegen sie wird Ende Januar 2027 stattfinden.
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