Islamismus

Prozess Jacques Hamel: Acht bis 13 Jahre Haft

Die Hintermänner des Anschlags auf Pater Hamel werden wegen „Bildung einer kriminellen terroristischen Vereinigung“ verurteilt.
Funeral for Father Jacques Hamel at the Cathedral of Rouen
Foto: Charly Triballeau/Pool (AFP/POOL) | epa05451867 The coffin stands in front of the altar during funeral mass for the priest who was killed in a church in Saint-Etienne-du-Rouvray a week earlier, at the cathedral of Rouen, France, 02 August 2016.

Nach einem dreiwöchigen Prozess am Pariser Schwurgericht sind am Mittwoch die Urteile gegen die drei angeklagten Hintermänner des Attentats auf Pater Jacqes Hamel verkündet worden. Dies berichtet die französische Tageszeitung Le Parisien. Das Gericht verhängte Haftstrafen von acht bis 13 Jahren aufgrund der „Bildung einer kriminellen terroristischen Vereinigung“.

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Beteiligung

Die drei Angeklagten, der 27-jährige Yassine Sebaihia, der 36-jährige Farid Khelil und der 25-jährige Jean-Philippe Steven Jean-Louis, erhielten die Haftstrafen wegen ihrer Beteiligung an dem Mord an Pater Jacques Hamel, dem am 26. Juli 2016 vor seinen Gemeindemitgliedern der Kirche in Saint-Étienne-du-Rouvray (Sainte Maritime) die Kehle durchgeschnitten worden war.

Neben ihrer Zustimmung zur dschihadistischen Ideologie während der maßgeblichen Zeit des Verbrechens seien es ihre „jeweiligen Kontakte zu den unmittelbaren Tätern des Attentats, Adel Kermiche und Abdel-Malik Petitjean, beide damals 19 Jahre alt,“ gewesen, die zu dem nun ausgesprochenen Urteil führten, wie Le Parisien weiter ausführt. 
Gegen den vierten Angeklagten, Rachid Kassim, der für den Islamischen Staat Anhänger rekrutierte und der 2017 mutmaßlich im Irak getötet wurde, habe das Schwurgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe und zusätzlich 22 Jahre Sicherheitsverwahrung verhängt.

Gerichtliche Überwachung

Für die beiden Angeklagten Jean-Philippe Steven Jean-Louis und Farid Khelil sind - nach den Angaben der Pariser Tageszeitung – zwei Drittel der Haftstrafe als Sicherheitsverwahrung ausgewiesen worden. Alle drei Angeklagten stünden nach der Verbüßung ihrer Strafe zudem fünf Jahre lang unter einer gerichtlichen Überwachung, zu der insbesondere eine Verpflichtung zu einer beruflichen Tätigkeit oder einer Ausbildung gehöre sowie eine Therapieauflage. DT/ks

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