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Organspende: Neuer Anlauf für Widerspruchsregelung

Abgeordnete wollen Schweigen als Zustimmung werten – Bischöfe warnen vor „Schwächung der Freiwilligkeit“.
Broschüre zur Organ- und Gewebespende
Foto: IMAGO/Sascha Steinach (www.imago-images.de) | Vergangenen Donnerstag stellte eine interfraktionelle Gruppe von Parlamentariern um die Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann (CDU), Sabine Dittmar (SPD) und Peter Aumer (CSU) einen Gesetzesentwurf vor, der die ...

Der Bundestag wird noch vor Beginn der Parlamentsferien im Juli eine neue Debatte über einen Paradigmenwechsel bei der Organspende starten. Vergangenen Donnerstag stellte eine interfraktionelle Gruppe von Parlamentariern um die Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann (CDU), Sabine Dittmar (SPD) und Peter Aumer (CSU) einen Gesetzesentwurf vor, der die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende vorsieht. Sollte der Entwurf Gesetz werden, wäre jeder Bürger ein potenzieller Organspender, der einer Entnahme von Organen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

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Wie die Initiatoren, zu denen auch die Abgeordneten Julia-Christina Stange (Die Linke) und Armin Grau (Bündnis 90/Die Grünen) zählen, bei der Vorstellung ihres Entwurfs vor der Bundespressekonferenz ankündigten, werde dessen Erste Lesung noch vor der Sommerpause stattfinden. Anfang 2020 waren Abgeordnete um Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) mit einem ähnlichen Gesetzesentwurf gescheitert. Damals votierten 293 Abgeordnete für die Einführung der Widerspruchsregelung, 379 stimmten dagegen.

Widerstand von überparteilicher Parlamentariergruppe

Auch diesmal gibt es Widerstand. Parlamentarier um die Bundestagsabgeordneten Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Stephan Pilsinger (CSU), Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) und Ates Gürpinar (Linke) wollen die Freiwilligkeit der Spende erhalten. Sie erklärten: „Die Widerspruchsregelung ist eine Scheinlösung.“ Es gebe „keine ausreichende Evidenz“ dafür, dass sie zu mehr Organspenden führe. Wohl aber stelle sie einen „Eingriff in die Grundrechte“ dar. Bei Eingriffen in den menschlichen Körper müsse der Grundsatz gelten: „Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden.“ Auch schließe „das Recht auf Selbstbestimmung ausdrücklich das Recht ein, keine Entscheidung zu treffen“.

Auch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) meldete sich zu Wort und ließ dabei eine klare Präferenz erkennen. DBK-Pressesprecher Matthias Kopp erklärte: „Das Anliegen der Parlamentarier, die Zahl der Organspenden zu erhöhen“, unterstütze die DBK „ausdrücklich“. Sie habe allerdings „Zweifel“, ob die Widerspruchsregelung „hierfür das vorzugswürdige Verfahren ist“. Die Bischöfe hätten sich „dafür ausgesprochen, an der bestehenden Einwilligungsregelung festzuhalten und diese gezielt weiterzuentwickeln“. In diesem Sinne habe sich eine andere Abgeordnetengruppe geäußert, „die mit ihrem Antrag die Freiwilligkeit der Organspende sichern, Information und Aufklärung weiter nachhaltig verbessern und das Registrierungspotenzial auf diese Weise heben möchte.“

Die DBK werbe dafür, „die bestehende hohe grundsätzliche Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung in konkrete, informierte Entscheidungen zu überführen – ohne Schweigen als Zustimmung zu werten und den Charakter der Freiwilligkeit zu schwächen“. Dazu zählten „eine niedrigschwellige Ansprache und Hinweise auf die Möglichkeiten der Dokumentation der persönlichen Entscheidung, aber auch der Ausbau des Vertrauens in die medizinischen Strukturen der Organspende“.

Vertrauen in die medizinischen Strukturen der Organspende gering

Wie schlecht es um das bestellt ist, hatte der Würzburger Medizinrechtler Rainer Beckmann 2025 in einer rund 900 Seiten starken wissenschaftlichen Untersuchung gezeigt. Ihr zufolge befinden sich „Patienten mit ,Hirntod’-Syndrom“ gar nicht „in einem Stadium des Zerfalls und der Desintegration“, weshalb der Hirntod als Kriterium zur Feststellung des Todes ungeeignet sei. Die Desintegration des Organismus beginne erst mit dem Einsetzen des „Absterbungsautomatismus“, der immer gleich ablaufe und es Rechtsmedizinern erlaube, den Todeszeitpunkt zu errechnen.

Träten die Verfallserscheinungen nicht auf, läge auch keine Desintegration vor. Besonders offensichtlich sei das bei ,hirntoten’ Schwangeren, die über Wochen und Monate ein Kind austragen könnten, gelte aber für alle Patienten mit ,Hirntod’-Syndrom. Daher müssten „Patienten mit ,Hirntod’-Syndrom als lebend angesehen werden“.

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Stefan Rehder Deutscher Bundestag Lebensschutz

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