Der Postversand der Abtreibungspille ohne vorherigen Arztbesuch wird in den USA vorerst weiter bundesweit möglich sein. Der für den fünften Gerichtsbezirk zuständige Höchstrichter Samuel Alito verlängerte gestern die Aussetzung des Urteils eines Berufungsgerichts, demzufolge das tödliche Präparat abtreibungswilligen Frauen im US-Bundesstaat Louisiana nur persönlich ausgehändigt werden darf.
In dem im Südosten der USA gelegenen Bundesstaat sind vorgeburtliche Kindstötungen generell verboten. Ausnahmen erlaubt das dort geltende Gesetz nur, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter bedroht oder eine Fehlbildung des Kindes so schwer wiegt, dass sie mit dessen Leben unvereinbar ist. Louisiana hatte im vergangenen Jahr Klage gegen die US-amerikanische Aufsichtsbehörde FDA (FDA = Food and Drug Administration) bei dem für den fünften Gerichtsbezirk zuständigen Berufungsgericht in New Orleans eingereicht und argumentiert, der von ihr erlaubte Postversand der Abtreibungspille ohne vorherigen Arztbesuch unterlaufe seine Gesetze und hindere den Staat daran, das Leben ungeborener Kinder zu schützen. Anfang Mai gab das Berufungsgericht der Klage statt und entschied, der Staat habe das Recht, auf eine persönliche Vorstellung der abtreibungswilligen Schwangeren zum Zwecke der Aushändigung der Abtreibungspille im Einklang mit dem in Louisiana geltenden Recht zu bestehen.
Daraufhin stellten die Hersteller Danco Laboratories und GenBioPro einen Eilantrag an den Obersten Gerichtshof der USA, in dem sie die Aussetzung des Urteils verlangten. Am vergangenen Donnerstag war die Frist abgelaufen, bis zu der die streitenden Parteien ihre Stellungnahmen bei dem US Supreme Court einzureichen hatten. Die Verlängerung der Aussetzung des Urteils des Berufungsgerichts gilt nun bis Donnerstag, den 14. Mai, 17 Uhr (Ortszeit), und soll dem Supreme Court Zeit für Beratungen über das weitere Vorgehen verschaffen.
Bedeutendster Fall seit „Dobbs v. Jackson“
Der Rechtsstreit zwischen dem US-Bundesstaat Louisiana und der dem Gesundheitsministerium nachgeordneten Bundesbehörde gilt als der bedeutendste seit der Aufhebung des Grundsatzurteils „Roe v. Wade“ durch den Supreme Court im Juni 2022. Mit seiner Entscheidung im Fall „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ legten die Höchstrichter die rechtliche Regelung von Abtreibung wieder in die Hände der Parlamente der Bundesstaaten. Daraufhin strich die FDA unter der Biden-Administration 2023 die Vorschrift, die die Abgabe der Abtreibungspille an eine persönliche Vorstellung der Schwangeren band, und ermöglichte so deren Postversand in Staaten, deren Gesetze Abtreibungen entweder ganz verbieten oder nur in Ausnahmefällen zulassen.
Mit Rosalie Markezich hat sich eine Einzelklägerin der Klage Louisianas angeschlossen. Markezich argumentiert, sie sei 2023 dazu gezwungen worden, Abtreibungspräparate einzunehmen, „die ihr Freund über den US-Postdienst von einem Arzt in Kalifornien erhalten“ habe. Wäre die Vorschrift zur persönlichen Abgabe in Kraft gewesen, hätte sie „den Schutz eines privaten persönlichen Arzttermins genossen“, bei dem sie „einem Arzt hätte sagen können, dass sie keine Abtreibung wolle“.
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.










