Der Oberste Gerichtshof der USA hat das Urteil des Berufungsgerichts der Vereinigten Staaten für den fünften Gerichtsbezirk in New Orleans, das vergangene Woche den Versand der Abtreibungspille per Post untersagt hatte, vorübergehend ausgesetzt. Grund ist ein entsprechender Antrag der Hersteller GenBioPro und Danco Laboratories.
Wie der für den fünften Gerichtsbezirk zuständige Höchstrichter Samuel Alito in einem Erlass schreibt, der sich auf dem Internetportal des Obersten Gerichtshofs veröffentlicht findet, gilt die Aussetzung des Urteils bis Montag, den 11. Mai, 17.00 Uhr. Außerdem verfügte Alito, dass die Antragsteller ihre Stellungnahmen zu ihrem Antrag bis Donnerstag, den 7. Mai, 17.00 Uhr einzureichen hätten.
Louisiana will „unwiderlegbare Beweise“ besitzen
Hintergrund ist eine Klage des US-Bundesstaats Louisiana. Der hatte im Oktober des vergangenen Jahres vor Gericht geltend gemacht, dass der Postversand der Abtreibungspille ohne vorherigen verpflichtenden Arztbesuch seine Gesetzgebung untergrabe. In dem im Südosten der USA gelegenen Bundesstaat sind vorgeburtliche Kindstötungen generell verboten. Ausnahmen erlaubt das dortige Gesetz nur, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter bedroht oder eine Fehlbildung des Kindes so schwer wiegt, dass sie mit dessen Leben unvereinbar ist.
Laut dem Portal SCOTUSblog, das fortlaufend über die Aktivitäten des Obersten Gerichtshofs der USA berichtet, wolle der US-Bundesstaat mit seiner Klage die Wiedereinführung der Vorschrift zur persönlichen Abgabe erwirken. In der Klageschrift betone Louisiana, über „unwiderlegbare Beweise dafür“ zu verfügen, dass „Ärzte und andere (wie von der Biden-Regierung beabsichtigt) große Mengen an Mifepriston per Post nach Louisiana schicken, mit dem ausdrücklichen Ziel, jedes Jahr Tausende von Abtreibungen in Louisiana zu verursachen“. Dies verstoße direkt gegen die Gesetze von Louisiana und hindere den Staat daran, das Leben ungeborener Kinder zu schützen.
Einzelklägerin schloss sich Klage an
Wie das Portal weiter schreibt, hatte sich mit Rosalie Markezich eine Einzelklägerin der Klage Louisianas angeschlossen. Markezich argumentiere, sie sei 2023 dazu gezwungen worden, Abtreibungspräparate einzunehmen, „die ihr Freund über den US-Postdienst von einem Arzt in Kalifornien erhalten“ habe. Wäre die Vorschrift zur persönlichen Abgabe in Kraft gewesen, hätte sie „den Schutz eines privaten persönlichen Arzttermins genossen“, bei dem sie „einem Arzt hätte sagen können, dass sie keine Abtreibung wolle“.
In den USA werden mittlerweile mehr als 60 Prozent aller vorgeburtlichen Kindstötungen mit der Abtreibungspille durchgeführt. Seit Jahren tobt in den USA deshalb ein erbitterter Rechtsstreit zwischen Gegnern und Befürwortern des tödlichen Präparats. In diesem hob der US-Supreme Court zuletzt im Juni 2024 einstimmig ein Urteil des Berufungsgerichts des fünften Gerichtsbezirks auf. Das hatte eine Klage von Ärzten positiv beschieden, die gegen die Zulassung des Präparats geklagt hatten.
US-Supreme Court könnte erstmalig auch in der Sache entscheiden
Nach Ansicht der Höchstrichter sei es den Klägern in dem damaligen Verfahren nicht gelungen, nachzuweisen, dass ihnen durch die Zulassung ein persönlicher Schaden entstanden sei. Damit fehle es ihnen an der Berechtigung, Klage zu führen. Sollte der Oberste Gerichtshof in dem neuerlichen Verfahren zu dem gegenteiligen Schluss kommen, wird er vermutlich erstmals auch in der Sache selbst entscheiden.
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