Ein Richtergremium des Fünften US-Bundesberufungsgerichts in New Orleans hat am 1. Mai eine FDA-Regelung aus dem Jahr 2023 vorläufig ausgesetzt, die die Online-Verschreibung und den Versand der Abtreibungspille Mifepriston per Post erlaubte. Wie „Courthouse News Service“ und „OSV News“ berichten, gilt damit vorerst wieder die frühere Vorgabe, wonach das Medikament persönlich ausgehändigt werden muss. Die Entscheidung hat nach Darstellung des Gerichts faktisch landesweite Wirkung. Louisiana hatte argumentiert, die FDA habe mit der Lockerung der Auflagen gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz verstoßen. Ein untergeordnetes Gericht hatte den Fall zuvor zwar ausgesetzt, die Regelung aber nicht blockiert, um der FDA Zeit für eine Sicherheitsüberprüfung zu geben.
In der Begründung schrieb der von Donald Trump ernannte Berufungsrichter Kyle Duncan, jede durch die FDA-Regel ermöglichte medikamentöse Abtreibung untergrabe Louisianas gesetzgeberischen Grundsatz, wonach jedes ungeborene Kind ab der Empfängnis als Mensch und juristische Person gelte. Zudem habe die FDA selbst eingeräumt, dass die Regelung von 2023 durch Verfahrensmängel und unzureichende Prüfung belastet sei. Dem öffentlichen Interesse sei nicht gedient, wenn eine Praxis fortgeführt werde, deren Sicherheit nach Behördenangaben nicht ausreichend untersucht sei.
Louisianas Generalstaatsanwältin Liz Murrill begrüßte das Urteil und erklärte, das „Biden-Abtreibungskartell“ habe durch Abtreibungspillen im Versandhandel den Tod Tausender Babys in Louisiana begünstigt. Auch Pro-Life-Organisationen wie „Susan B. Anthony Pro-Life America“, „National Right to Life“ und „LifeNews“ werteten die Entscheidung als Sieg für Frauen, ungeborene Kinder und die Souveränität von Bundesstaaten mit Abtreibungsbeschränkungen. Der Versand von Mifepriston umgehe Schutzmaßnahmen wie persönliche Untersuchungen, die Bestimmung des Schwangerschaftsalters und das Screening auf Eileiterschwangerschaften.
Befürworter des Zugangs zu Mifepriston kritisierten die Entscheidung dagegen als politisch motiviert. „Planned Parenthood“ und das „Center for Reproductive Rights“ erklärten, Telemedizin sei für viele Betroffene die letzte Brücke zur „Versorgung“ gewesen. Mifepriston sei seit über zwei Jahrzehnten von der FDA zugelassen, Studien stützten die Sicherheit medikamentöser Abtreibungen per Telemedizin.
Laut „Guttmacher Institute“ waren 2023 rund 65 Prozent der Abtreibungen in den USA medikamentöse Abtreibungen, ein Viertel davon über Telemedizin. Beobachter rechnen damit, dass der Streit erneut vor den Supreme Court landen könnte. (DT/jg)
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