Ob es bei Schwangerschaftsabbrüchen regionale Versorgungsprobleme gibt, wird im Bundestag erneut zum Streitpunkt. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und dem fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler („Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern“) wurde Ende Februar erstmals im Plenum beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen.
Anfang April kündigte der Gesundheitsausschuss eine öffentliche Anhörung an. Die Antragsteller verweisen auf regionale Lücken und Ergebnisse des ELSA-Projekts. 2024 gab es in Deutschland 106.455 Abtreibungen, 96 Prozent im Rahmen der Beratungsregelung. Jede fünfte befragte Frau, so stellen es die Antragsteller dar, habe Schwierigkeiten gehabt, eine Einrichtung für eine Abtreibung zu finden. Der Antrag zielt auf eine Verbesserung der Versorgung, telemedizinische Betreuung in unterversorgten Regionen und die Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen in Aus- und Weiterbildung ab.
Kritik daran kommt nun von der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA). In einer Stellungnahme zum im Gesundheitsausschuss beratenen Antrag bezeichnete die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski das Vorhaben als „einseitig“ und „verfassungsrechtlich problematisch“. Es gehe an den Bedürfnissen schwangerer Frauen vorbei. Kaminski bestreitet insbesondere die Diagnose einer strukturellen Unterversorgung und verweist auf Zahlen, die aus ihrer Sicht gegen eine „Versorgungsmisere“ sprächen. Der Antrag berufe sich auf die ELSA-Studie, belege aber „das Gegenteil dessen“, was behauptet werde, heißt es.
Eingriff in Religions- und Gewissensfreiheit
Besonders scharf wendet sich ALfA gegen Pläne, über Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 12 SchKG) konfessionelle Träger stärker in die Durchführung von Abbrüchen einzubinden. Kaminski spricht von einem Eingriff in Religions- und Gewissensfreiheit und warnt vor Konsequenzen für das kirchliche Krankenhauswesen.
Der Bundestag hatte in seiner Anhörungszusammenfassung zuletzt selbst darauf hingewiesen, dass in der öffentlichen Anhörung auch kirchliche Krankenhausträger vertreten waren und dass sich die Sachverständigen teils gegensätzlich äußerten. Ein weiterer Streitpunkt ist die Telemedizin. Die Grünen schlagen sie als Lösung für unterversorgte Gebiete vor, während ALfA vor einer Zunahme medikamentöser Abtreibungen zu Hause und den damit verbundenen Risiken warnt. Kaminski kritisiert, dass die Nutzung von Telemedizin zur Behebung von Mangelversorgung durch Einschränkung von Gewissens- und Religionsfreiheit einen Angriff auf Grundrechte darstelle.
Damit wird die politische Konfliktlinie erneut sichtbar: Die Antragsteller knüpfen an die ELSA-Ergebnisse an und verbinden Versorgungspolitik mit dem Ziel, einen „selbstbestimmten Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage“ praktisch zu ermöglichen. Lebensrechtsorganisationen wie ALfA sehen darin hingegen eine Strategie zum Ausbau der Abbruchsstrukturen und fordern stattdessen mehr Beratung, Information und soziale Hilfen. Wie der Gesundheitsausschuss die Hinweise aus Anhörung und Studienlage gewichtet, dürfte für den weiteren Umgang mit dem Antrag entscheidend sein.
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