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Voderholzer: „Lebensschutz gehört auf den Katholikentag“

Der Bischof von Regensburg bedauert die Ablehnung von ALfA-Veranstaltungen beim Katholikentag und wirbt für stärkere Zusammenarbeit.
ALfA Podiumsdiskussion.
Foto: Privat | Über das Verhältnis von Kirche und Lebensrechtsbewegung diskutierten in Würzburg (v. l.) Stefan Rehder, Cornelia Kaminski, Bischof Rudolf Voderholzer, Theresa Fehlner und Moderator Ludwig Brühl.

Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hat die Ablehnung von Veranstaltungen der Lebensrechtsorganisation „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) für das offizielle Programm des Katholikentags kritisiert. Bei einer Podiumsdiskussion der ALfA am Samstag in Würzburg zeigte sich der Bischof „betrübt“ darüber, dass eine Veranstaltung zur Beziehung zwischen Kirche und Lebensrechtsbewegung keinen Platz im offiziellen Programm gefunden habe. Das Thema Lebensschutz und die Verbindung von Kirche und Lebensrechtsbewegung gehörten aus seiner Sicht „auf den Katholikentag“.

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Die Diskussion stand unter dem Titel „Gemeinsam auf dem Weg? Die Kirche und die deutsche Lebensrechtsbewegung“ und wurde von der ALfA in Kooperation mit dem Verband katholischer deutscher Lehrerinnen (VkdL) veranstaltet. Neben Voderholzer saßen die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski, die VkdL-Vertreterin Theresa Fehlner sowie der Bioethik-Korrespondent der „Tagespost“, Stefan Rehder, auf dem Podium.

Voderholzer erinnerte daran, dass er sich beim Regensburger Katholikentag im Jahr 2014 selbst dafür eingesetzt habe, kontroverse bioethische Themen in das Programm aufzunehmen. Damals sei es gelungen, wenigstens ein Diskussionsforum über die umstrittene Schwangerenkonfliktberatung und „Donum Vitae“ zu etablieren. „Schade, dass es nicht ins offizielle Programm aufgenommen wurde“, erklärte der Bischof mit Blick auf die diesjährige Veranstaltung. Dass Lebensrechtler immerhin mit einem Stand präsent gewesen seien, sei „wohl das Mindeste, was man erwarten kann“.  

Voderholzer dankte den Lebensrechtsorganisationen. Diese gäben denjenigen „eine Stimme, die keine haben“. Kritik daran, dass Lebensrechtler Lobbyarbeit betrieben, wies er zurück. Anders als wirtschaftliche Interessenvertretungen setzten sie sich nicht für den eigenen Vorteil ein, sondern für ungeborene Kinder.

Recht auf Leben ist philosophisch begründbar

Der Bischof betonte, dass der Einsatz für das ungeborene Leben nicht allein religiös begründet werden dürfe. Zwar sei das Engagement aus christlicher Sicht tief im Glauben verankert, doch müsse zunächst philosophisch, vernünftig und juristisch argumentiert werden. „Das Recht auf Leben, die Würde jeder menschlichen Person ist philosophisch begründbar und von unserem Grundgesetz geschützt“, erklärte Voderholzer. Deshalb sei der Einsatz für das Lebensrecht „eine staatsbürgerliche Aufgabe“. Zugleich sprach er von einem „bezeichnenden Zustand unserer Gesellschaft“, dass diese Argumentation heute vielfach fast nur noch von Katholiken vertreten werde.  

Mit Blick auf die Haltung der katholischen Kirche in Deutschland zeigte sich der Regensburger Bischof vergleichsweise optimistisch. In Fragen des Lebensschutzes herrsche innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz weitgehend Einigkeit. Dies gelte sowohl für den Schutz ungeborenen Lebens als auch für die Debatte um assistierten Suizid. „Wenn wir uns überall so einig wären wie da, dann wäre es gut“, sagte Voderholzer. Zugleich räumte er ein, dass über die Lebensrechtsbewegung innerhalb der Bischofskonferenz selten gesprochen werde. Dennoch verwies er darauf, dass am „Marsch für das Leben“ regelmäßig „eine Handvoll Bischöfe“ teilnehme. 

Cornelia Kaminski sprach von einem wechselhaften Verhältnis zwischen Lebensrechtsbewegung und Kirche. Während das Verhältnis zu einzelnen Bischöfen oft gut sei, gebe es gerade auf Ebene kirchlicher Verbände und Verwaltungen Vorbehalte. Kaminski berichtete von Fällen, in denen Lebensrechtlern kirchliche Räume verweigert worden seien. Teilweise würden Organisationen wie ALfA als „rechtsradikal“ oder „transphob“ bezeichnet, ohne das Gespräch zu suchen. Auch auf dem Katholikentag habe sie Ablehnung erfahren. An einem Stand sei ihr auf den Hinweis zur Podiumsdiskussion geantwortet worden: „Es ist gut, dass ihr da nicht drin seid.“ Zugleich warb Kaminski dafür, Differenzen nicht zu vertiefen, sondern stärker auf Gemeinsamkeiten zu schauen. „Wenn wir nicht reden, können wir Differenzen nicht ausräumen“, erklärte sie.  

Es hat eine „Selbstsäkularisierung“ stattgefunden

Stefan Rehder betonte ebenfalls den staatsbürgerlichen Charakter des Lebensschutzes. Der Einsatz für den Lebensschutz speise sich aus seiner Perspektive „aus dem staatsbürgerlichen Engagement und weniger aus dem christlichen“. Maßgeblich sei die verfassungsrechtliche Grundlage. „Das Grundgesetz verpflichtet ja zum Lebensschutz“, erklärte Rehder. Gleichzeitig diagnostizierte er insbesondere im deutschen Verbandskatholizismus eine zunehmende Distanz zur Lebensrechtsbewegung. Es habe eine „Selbstsäkularisierung“ stattgefunden, die das Verhältnis belastet habe. Dieses Spannungsverhältnis sei nach seiner Einschätzung ein besonders deutsches Phänomen.

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Theresa Fehlner schilderte ihre Erfahrungen als Adoptivkind und Lehrerin. Lebensschutz sei ihr „in die DNA eingeschrieben“, sagte sie. Zugleich berichtete sie von Herausforderungen im schulischen Umfeld. Zwar sei Lebensschutz in Lehrplänen verankert, doch würden Lehrer, die sich an der Lehre der Kirche orientierten, oft auf Widerstand stoßen – sowohl von Eltern als auch im Kollegium. Zudem seien Jugendliche häufig bereits durch eigene Erfahrungen oder ihr Umfeld mit Fragen rund um Schwangerschaft und Abtreibung konfrontiert. Aus ihrer Biografie leitete Fehlner ein persönliches Zeugnis für den Wert des Lebens ab. Sie verdanke ihr Leben dem Mut ihrer leiblichen Mutter, „Ja zu sagen“. DT/jna

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