Der US-Supreme Court hat die Aussetzung des Urteils eines Berufungsgerichts, demzufolge die Abtreibungspille Frauen im US-Bundesstaat Louisiana nur persönlich ausgehändigt werden darf, bis zum Abschluss des Hauptverfahrens verlängert. Mit der Verfügung folgten die Höchstrichter mehrheitlich den Eilanträgen der Hersteller Danco Laboratories und GenBioPro. Zwei Höchstrichter, Samuel Alito und Clarence Thomas, schlossen sich dem Beschluss nicht an.
Die Folge: Abtreibungswillige Schwangere können damit vorerst das tödliche Präparat auch weiterhin ohne vorherigen Arztbesuch erwerben und sich per Post zusenden lassen. Und zwar faktisch auch dann, wenn sie – wie etwa in Louisiana – in Staaten leben, die Abtreibungen grundsätzlich verbieten. Wie in Eilverfahren üblich, begründeten die Richter ihre Entscheidung nicht.
Bedeutendster Rechtsstreit seit Aufhebung des Grundsatzurteils „Roe v. Wade“
Anfang des Monats hatte das für den fünften Gerichtsbezirk zuständige Bundesberufungsgericht in New Orleans den Zugang zu Abtreibungspillen auf dem Postweg stark eingeschränkt. Das Gericht setzte eine Regelung der US-Arzneimittelbehörde FDA aus, die den Mifepriston-Versand ohne persönlichen Arztbesuch erlaubt hatte. Hintergrund war eine Klage des republikanisch regierten US-Bundesstaats Louisiana, der argumentiert hatte, die Regelungen untergrüben sein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot.
Der Rechtsstreit zwischen dem US-Bundesstaat Louisiana und der dem Gesundheitsministerium nachgeordneten Bundesbehörde gilt als der bedeutendste seit der Aufhebung des Grundsatzurteils „Roe v. Wade“ durch den Supreme Court im Juni 2022. Mit seiner Entscheidung im Fall „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ legten die Höchstrichter die rechtliche Regelung von Abtreibung wieder in die Hände der Parlamente der Bundesstaaten. Daraufhin strich die FDA unter der Biden-Administration 2023 die Vorschrift, die die Abgabe der Abtreibungspille an eine persönliche Vorstellung der Schwangeren band, und ermöglichte so deren Postversand in Staaten, deren Gesetze Abtreibungen entweder ganz verbieten oder nur in Ausnahmefällen zulassen.
In seinem abweichenden Votum bezeichnete Samuel Alito die Verfügung seiner Richterkollegen als „bemerkenswert“. Wie Alito schreibt, gehe es um „die Umsetzung eines Plans, der darauf abzielt, unsere Entscheidung in Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization zu untergraben“. DT/reh
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