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„One of Us“: EU-Parlamentarier Liese bedauert EuGH-Urteil

Aus dem Lissabon-Vertrag ergebe sich leider keine Verpflichtung der EU-Kommission, einer erfolgreichen Bürgerinitiative zu folgen, meint der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese. Inhaltlich stehe er jedoch hinter „One of Us“ und sieht die Bürgerinitiative dennoch als Erfolg.
CDU-Europaparlamentarier Peter Liese
Foto: Henning Kaiser (dpa) | Glaubt, dass die Bürgerinitiative "One of Us" indirekt trotzdem erfolgreich war: der CDU-Europaparlamentarier Peter Liese.

Im Rechtsstreit um die bisher erfolgreichste europäische Bürgerinitiative „One of Us“ gegen die Finanzierung embryonenverbrauchender Forschung bedauert der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser sieht die EU-Kommission nicht verpflichtet, sich eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative zu eigen zu machen und einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der deren Anliegen Rechnung trägt. Das Urteil sei jedoch zu erwarten gewesen, so der Europaparlamentarier gegenüber dieser Zeitung. Aus dem EU-Vertrag von Lissabon ergebe sich „leider keine Verpflichtung der Europäischen Kommission, einer erfolgreichen Bürgerinitiative zu folgen“.

Anzahl der Unterschriften nur ein Kriterium von vielen

Liese weist zudem darauf hin, dass eine große Zahl von Unterschriften nicht bedeute, dass ein Anliegen von einer Mehrheit der Bevölkerung geteilt werde. In anderen Fällen sei die EU-Kommission Bürgerinitiativen aber zumindest teilweise nachgekommen. „Letztlich ist das eine politische Entscheidung und die Anzahl der Unterschriften ist nur ein Kriterium von vielen“, meint Liese.

Der CDU-Politiker bekräftigt darüber hinaus, „inhaltlich voll hinter ,One of US'“ zu stehen. Dennoch könne man die Entscheidung rechtlich nicht kritisieren. Er habe es für einen Fehler gehalten, überhaupt vor den EuGH zu gehen, eben weil es sich um eine politische Frage handele. „Ich glaube aber auch, dass die Bürgerinitiative indirekt trotzdem erfolgreich war.“ Die ethisch begründeten Begrenzungen im EU-Recht, die es bisher gab, würden zurzeit politisch nicht attackiert, obwohl sich die gesellschaftliche Debatte derzeit in die falsche Richtung orientiere.

Embryonale Stammzellen dürfen nach wie vor nicht patentiert werden

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Als Beispiel nennt Liese Experimente zu Eingriffen in die menschliche Keimbahn und solche, die mit Klonen von Menschen einhergehen: Diese würden im nächsten Forschungsrahmenprogramm der EU nicht finanziert. „Dies bezieht sich nicht nur auf das reproduktive Klonen, sondern auch auf das sogenannte therapeutische Klonen.“, so Liese. Außerdem habe die Regelung, dass menschliche Embryonen und menschliche embryonale Stammzellen nicht patentiert werden dürfen, nach wie vor Bestand. „Ich denke deswegen, dass sich alle, die sich an der Bürgerinitiative One of us beteiligt haben, nicht nur des enttäuschende EuGH Urteil, sondern auch die Erfolge vor Augen führen.“

„One of Us“ hatte einen Stopp der Finanzierung embryonenverbrauchender Forschung sowie der Förderung von Abtreibungen in Entwicklungsländern mit Steuergeldern der Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verlangt und dafür knapp zwei Millionen Unterschriften gesammelt. Davon wurden in Brüssel mehr als 1,7 Millionen anerkannt. Bereits 2014 hatte die EU-Kommission jedoch erklärt, nicht im Sinne der Petenten tätig werden zu wollen, weshalb der Bürgerausschuss von „One of Us“ Klage vor dem Europäischen Gericht (EuG) erhoben hatte.

DT/mlu

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Redaktion Europäische Kommission Europäische Union Lissabon-Vertrag Peter Liese

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