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Österreich ringt um ein schärferes Islamgesetz

Die Regierung will die Auslandsfinanzierung von Imamen und Moscheegemeinden unterbinden. Der Gesetzesentwurf sieht engere Kontrollen und härtere Strafen vor – und stößt auf Kritik.
Nach dem Terrorangriff in Wien
Foto: Erwin Scheriau (APA) | Der aktuelle Ministerialentwurf zielt auf „einen effektiven Vollzug der Bestimmungen“, insbesondere beim „Entzug der staatlichen Rechtspersönlichkeit einer innerreligiösen Einrichtung“.

Als nicht effizient genug erwies sich nach Ansicht der österreichischen Bundesregierung die Neufassung des Islamgesetzes im Jahr 2015. Vor allem das Verbot der Auslandsfinanzierung von Imamen und Moscheegemeinden ist zwar festgeschrieben und vom Verfassungsgerichtshof bestätigt worden, aber in der Praxis schwer zu exekutieren. Darum wird nun nachgeschärft. Sehr zum Missfallen der Repräsentanz der Muslime, der „Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“ (IGGÖ).

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Funktionsträger sollen sich verpflichtend registrieren

Der aktuelle Ministerialentwurf zielt auf „einen effektiven Vollzug der Bestimmungen“, insbesondere beim „Entzug der staatlichen Rechtspersönlichkeit einer innerreligiösen Einrichtung“ (also etwa einer Kultusgemeinde als Rechtsträgerin von Moscheen) und bei der „Überprüfung des Inlandsfinanzierungsgebots“. Der Gesetzesentwurf, der nun zwischen ÖVP und Grünen verhandelt wird, sieht vor, „die Vorlage der Aufzeichnungen über die Rechnungslegung und damit der Finanzunterlangen zum Zweck der Überprüfung“ zur ausdrücklichen Aufgabe der islamischen Religionsgemeinschaft zu erklären.

Auch soll nicht nur die IGGÖ, sondern jede muslimische Kultusgemeinde verpflichtet werden, ihre Funktionsträger zu registrieren. Das Ziel ist, Hassprediger rechtzeitig zu identifizieren, und zwar auch jene, die in Österreich nur ein Gastspiel geben. Die geplanten Strafen sind hart: Es drohen der Entzug der Rechtspersönlichkeit, aber auch Verwaltungsstrafen für Funktionsträger bis 7.200 Euro, für Religionsgesellschaften bis 72.000 Euro.
Das Religionsgesetz als Sicherheitsgesetz?

Urpsrungsgedanke des Islamgesetzes konterkariert?

Die IGGÖ ist empört: „Das Vorhaben konterkariert grundsätzlich den Ursprungsgedanken des Islamgesetzes, die Beheimatung der Muslime in Österreich sowie deren gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern, und zeigt, dass das Islamgesetz mittlerweile nicht mehr als reines Religionsgesetz, sondern vielmehr als Sicherheitsgesetz gesehen wird.“ Das sei nicht nur eine Ungleichbehandlung zu den Kirchen und anderen Religionen, sondern widerspreche dem Modell der Kooperation zwischen Religion und Staat.

Auch „Amnesty International“ kritisiert die Pläne der österreichischen Regierung: Die Einführung eines Imame-Verzeichnisses und die Finanzkontrolle hätten diskriminierende Auswirkungen und eine „abschreckende Wirkung auf die Ausübung der Religionsfreiheit“. Ein direktes Vorgehen des Staates gegen eine Kultusgemeinde sei mit der Autonomie religiöser Organisationen unvereinbar.  DT/sba

Lesen Sie einen ausführlichen Hintergrund über die Reform des österreichischen Islamgesetzes in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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