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Österreich legalisiert Suizidbeihilfe

Ab Jahreswechsel wird die Mitwirkung an der Selbsttötung weitgehend straffrei sein. Die Gesetzesänderung findet eine breite Mehrheit.
Symbolbild Suizidbeihilfe
Foto: Fabian Sommer (dpa) | Nach der nun beschlossenen gesetzlichen Regelung sind die Errichtung einer Sterbeverfügung und die darin vorgesehenen Bedenkzeiten im Strafrecht nicht verankert.

Die Mitwirkung am Suizid eines anderen Menschen wird in Österreich ab dem Jahreswechsel unter bestimmten Bedingungen legal und straffrei sein. Für eine entsprechende Gesetzesänderung fand sich am Donnerstagabend im Nationalrat in Wien eine breite Mehrheit. Wer anderen bei der Selbsttötung hilft, riskiert ab 1. Januar 2022 nur dann eine Strafe, wenn er „aus einem verwerflichen Beweggrund“ handelt oder der Sterbewillige minderjährig beziehungsweise nicht im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes krank ist. Die neu eingeführte „Sterbeverfügung“ selbst ist keine Voraussetzung für eine straffreie Suizidbeihilfe.

Bedenken bleiben weitgehend unberücksichtigt

Die zahlreichen Bedenken der katholischen Kirche und ihrer kompetenten Institute, der Ärztekammer oder von Seiten der Psychiaterverbände blieben weitestgehend unberücksichtigt. Lediglich die Bedenken der Apothekerkammer fanden bei den Regierungsparteien ÖVP und Grüne Gehör: Sie brachten einen Änderungsantrag ein, der Klarstellungen zur Abgabe des tödlichen Präparats durch Apotheken enthält. Der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan kritisierte im Plenum, dass 139 Stellungnahmen in der Gesetzesbegutachtung „so gut wie gar nicht berücksichtigt wurden“. Etwa, dass einer der begutachtenden Ärzte aus der Psychiatrie kommen sollte. Irreführend sei auch der Name „Sterbeverfügung“, da es sich um eine Suiziderklärung handle.

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Justizministerin Alma Zadic von den Grünen gestand, dass die Regierung „vor einer immensen Herausforderung“ stand, weil das Thema hochsensibel und emotional sei. Niemand solle den Weg des Sterbens wählen, wenn es einen anderen Weg gibt, darum fördere die Regierung gleichzeitig einen massiven Ausbau der Hospizversorgung und Palliativmedizin.

ÖVP hätte sich restriktivere Regelung gewünscht

Die ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler erläuterte, ihre Partei finde das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das eine Neuregelung erzwang, nicht richtig. Auch hätte sich die ÖVP eine restriktivere Regelung gewünscht, sei aber in der Regierung zu Kompromissen gezwungen gewesen. Gewünscht war seitens der ÖVP offenbar, das im Sterbeverfügungsgesetz beschriebene Verfahren als einzige Ausnahme vom Verbot des assistierten Suizids gesetzlich zu verankern. Nach der nun beschlossenen gesetzlichen Regelung sind die Errichtung einer Sterbeverfügung und die darin vorgesehenen Bedenkzeiten im Strafrecht nicht verankert.  DT/sba

Lesen Sie einen Hintergrundbericht zur Suizidbeihilfe in Österreich in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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