Das nordrhein-westfälische Ministerium für Schule und Bildung hat das Mitwirken des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) bei der Gestaltung eines islamischen Religionsunterrichts an Schulen verteidigt. „Als Mitglied im Beirat hat der ZMD am Aufbau des islamischen Religionsunterrichts konstruktiv mitgewirkt“, hieß es aus dem NRW-Schulministerium auf Anfrage dieser Zeitung.
Fehlt es dem ZMD an Voraussetzungen für Religionsgemeinschaft?
Zuvor hatten mehrere Politiker der Grünen deutliche Kritik an dem muslimischen Dachverband geäußert. Dem ZMD fehle es an den Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft, erklärte beispielsweise Volker Beck, Lehrbeauftragter am Centrum für Religionswissenschaftliche Studien der Ruhr-Universität Bochum. Ähnlich äußerte sich die religionspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen, Sigrid Beer: „Es wird deutlich, dass der ZMD ein organisatorischer Zusammenschluss ist und keine Religionsgemeinschaft im Sinne des Verfassungsrechts.“
Ob der Zentralrat der Muslime auch in der dem Beirat nachfolgenden Kommission für den islamischen Religionsunterricht mitarbeiten wird, sei derzeit noch offen, hieß es aus dem nordrhein-westfälischen Schulministerium weiter. Die Gespräche mit allen in Frage kommenden Verbänden würden derzeit noch laufen, teilte man der „Tagespost“ mit.
Keine aktuelle Liste über vollständige Mitgliederzahlen
Der Kritik der Grünen zugrunde liegt die Antwort der hessischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei zu Mitgliedschaften und Mitgliederorganisationen im Zentralrat der Muslime. Darin erklärte Nordrhein-Westfalens CDU-Innenminister Herbert Reul, dass keine aktuelle Liste über den vollständigen Mitgliederbestand des Zentralrats vorliege.
Gleichzeitig räumte Reul ein, dass die „Deutsche Muslimische Gemeinschaft“ (DMG) in Nordrhein-Westfalen aufgrund ihrer Verbindung zur Muslimbruderschaft durch den Verfassungsschutz beobachtet werde. Die DMG lässt ihre Mitgliedschaft im Zentralrat derzeit allerdings ruhen. Der ZMD selbst sei kein Beobachtungsobjekt, so Reul.
DT/mlu
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