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Nach dem Paukenschlag

Das Urteil des US-Supreme Court kann kaum überschätzt werden. Warum Lebensrechtler dennoch jetzt mehr liefern müssen, als nackte Abtreibungsverbote.
Oberstes US-Gericht kippt "Roe vs. Wade"
Foto: Jose Luis Magana (FR159526 AP) | Seit Ende vergangener Woche liegt die Verantwortung für die gesetzliche Regelung vorgeburtlicher Kindstötungen wieder dort, wo sie hingehört: In den Händen von den in demokratischen Wahlen ermittelten Parlamenten der ...

Das neue Grundsatzurteil, das der US-Supreme Court am Freitag im Fall „Dobbs vs. Jackson Women’s Health Organization“ bekannt gab, und mit dem die Höchstrichter zugleich die Urteile „Roe vs. Wade“ (1973) und „Planned Parenthood vs. Casey“ (1992) aufhoben, kann nicht hoch genug bewertet werden. Weder aus rechtspolitischer noch aus lebensschutzpolitischer Perspektive.

Richter verbeugen sich vor der Gewaltenteilung

Aus rechtspolitischer Perspektive nicht, weil sich eine Mehrheit der Höchstrichter mit ihm vor dem demokratischen Prinzip der Gewaltenteilungen verbeugt und mit der so hochmütigen wie elitären Fiktion bricht, die auf Lebenszeit ernannten und dem Parteikampf enthobenen Höchstrichter seien auch die besseren Gesetzgeber. Seit Ende vergangener Woche liegt die Verantwortung für die gesetzliche Regelung vorgeburtlicher Kindstötungen wieder dort, wo sie hingehört: In den Händen von den in demokratischen Wahlen ermittelten Parlamenten der Bundesstaaten.

Neues Grundsatzurteil wird zahllose Leben retten

Aus lebensschutzpolitischer Perspektive nicht, weil zahlreiche Bundesstaaten auf diesen Tag hingearbeitet und sogenannte „Trigger Laws“ verabschiedet haben, die in Kraft treten, sobald der US-Supreme Court das juristisch auf überaus tönernen Füßen stehende Urteil „Roe vs. Wade“ kassiert. In 13 Bundesstaaten ist dies bereits der Fall. Allein das wird zahllosen ungeborenen Kindern das Leben retten. Andere Bundesstaaten werden nachziehen. Die Abtreibungslobby fürchtet, dass rund die Hälfte der 51 Bundesstaaten Abtreibungen auf kurz oder lang verbieten oder zumindest massiv einschränken werden. Fest steht: Die USA werden bereits in Kürze nicht mehr wiederzuerkennen sein.

Notwendig, aber nicht hinreichend

Damit, dass die Bundesstaaten nun wie vor 1973 wieder die Möglichkeit haben, Gesetze zu erarbeiten und zu verabschieden, die vorgeburtliche Kindstötungen verbieten, ist es jedoch nicht getan. Auf dem Weg zu einer gerechteren und friedlicheren Welt, ist das zwar ein notwendiger, aber noch kein hinreichender Schritt.

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Die USA sind nicht Deutschland. Staatliche soziale Hilfe für Schwangere, die sich für die Annahme ihres Kindes entscheiden, haben dort keine große Tradition. Mehr noch: In keinem anderen Industrieland der Welt wird Mutterschutz derart klein geschrieben wie in den USA. Wer nicht will, dass unerwartet schwangere Frauen in Scharen die vergifteten Angebote von Arbeitgebern wie Amazon, Disney, Microsoft, Netflix, Starbucks & Co. annehmen, die bereits erklärt haben, die Kosten für die Reise in Bundesstaaten zu übernehmen, die ihren Angestellten Abtreibungen erlauben, muss mehr tun, als nur Verbote zu verabschieden.

„Kultur des Lebens“ darf nicht allein den Märkten überlassen werden

Verwirklicht wird eine „Kultur des Lebens“ nur dort, wo Gemeinwesen es Eltern auch ermöglichen, ihren Aufgaben als Mütter und Vätern umfassend gerecht zu werden und wo private Institutionen gefördert werden, die sie dabei bei Bedarf und auf Wunsch unterstützen. So wenig wie der Staat nach der „Lufthoheit über den Kinderbetten“ (Olaf Scholz) streben darf, so wenig darf er die Unterstützung von Alleinerziehenden und die Förderung von Familien ausschließlich dem freien Spiel der Märkte überlassen.

Lesen Sie weiterführende Hintergründe zum neuen amerikanischen Abtreibungsurteil in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

Themen & Autoren
Stefan Rehder Kindstötung Lebensschutz Olaf Scholz Roe v. Wade

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