Wie gefährlich sind Lebensschützer für abtreibungswillige Frauen? Und wie kann man sie auf Distanz halten? Das wollen die Abgeordneten der drei Fraktionen der Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS jetzt genau wissen. Im österreichischen Nationalrat billigten sie deshalb am Donnerstag einen Entschließungsantrag, der die Bundesregierung auffordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen zu prüfen. Den oppositionellen Grünen ging der Antrag nicht weit genug. Sie forderten die sofortige Etablierung von Schutzzonen durch eine Neufassung des Sicherheitspolizeigesetzes.
Nicht nur die oppositionelle FPÖ, die eine verpflichtende Bedenkzeit vor Abtreibungen fordert, sah keinen Handlungsbedarf und stimmte gegen den Antrag. Auch die ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler, selbst bekennende Lebensschützerin seit Jugendtagen, stimmte dem Antrag der drei Regierungsfraktionen nicht zu. Es gebe „keinen einzigen angezeigten Fall von Belästigungen oder Übergriffen von Lebensschützern auf abtreibungswillige Frauen“, so die Abgeordnete, die bei den Polizeidirektionen recherchierte.
„Stattdessen gibt es dutzende dokumentierte Fälle von Übergriffen von Linksradikalen auf Lebensschützer, inklusive Bedrohung, Sachbeschädigung und Behinderung der Ausübung der Versammlungsfreiheit.“ Gudrun Kugler weist auch darauf hin, dass nach der geltenden österreichischen Rechtslage Abtreibung nicht „Teil von medizinischen Leistungen“ oder Teil eines „Rechts auf medizinische Versorgung“ ist, sondern „ein tatbestandsmäßiger, unter gewissen Voraussetzungen straffreier Eingriff“. Abtreibungskliniken seien darum auch keine Gesundheitseinrichtungen.
Demgegenüber heißt es in dem von den Regierungsfraktionen verabschiedeten Antrag: „Trotz anhaltender Problemlage sind medizinische Einrichtungen in ganz Österreich nach wie vor mit sogenannten Gehsteigbelästigungen konfrontiert, die Patientinnen und Patienten aus unterschiedlichen Motiven den barrierefreien Zugang zu medizinischer Versorgung erschweren und faktisch verwehren.
Besonders betroffen sind Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ebenso wie einschlägige Beratungsstellen.“ Schwangere Frauen müssten die Möglichkeit haben, „medizinische Leistungen, insbesondere Schwangerschaftsabbrüche“ ohne Belästigung, Einschüchterung oder moralischen Druck in Anspruch zu nehmen, heißt es in dem Text weiter. DT/sba
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