Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung DEBATTE UM § 218 STGB

Malteser gegen überstürztes Verfahren zur Änderung des Paragrafen 218

Malteser-Chef Pankau lehnt die Festschreibung eines „weitreichenden Wertewandels“ ab.
Demonstration von Abtreibungsgegnern beim Marsch für das Leben
Foto: Christian Ditsch via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Die aktuelle Gesetzeslage verbietet Abtreibungen, stellt sie aber bis zur zwölften Woche straffrei, wenn sich die Schwangere zuvor beraten ließ.

Die Malteser lehnen einen Gesetzesbeschluss zum Paragrafen 218 StGB nach dem Misstrauensvotum gegen Kanzler Olaf Scholz (SPD) und vor der anstehenden Neuwahl des Deutschen Bundestages ab. Die Initiatoren des „Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ wollen vorgeburtliche Kindstötungen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft für „rechtmäßig“ erklären. Die aktuelle Gesetzeslage verbietet Abtreibungen, stellt sie aber bis zur zwölften Woche straffrei, wenn sich die Schwangere zuvor beraten ließ.

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Der Vorstandsvorsitzende der Malteser in Deutschland, Elmar Pankau, erklärte dazu: „Es gibt keinen Anlass, die aktuelle Regelung des Paragrafen 218, die sowohl die Autonomie der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Kindes zu sichern versucht, in einem überstürzten parlamentarischen Verfahren zu ändern. Eine Änderung hätte de facto für die betroffenen Frauen, Ärztinnen und Ärzte keine unmittelbaren praktischen Auswirkungen. Eine Änderung zu Lasten des Lebens des ungeborenen Kindes würde allerdings einen weitreichenden Wertewandel festschreiben und den Lebensschutz weiter aufweichen. Um darüber zu entscheiden, muss es einen differenzierten und sorgsam geführten Diskurs geben unter breiter gesellschaftlicher Beteiligung. Und dafür sollte man sich auch die notwendige Zeit nehmen und den richtigen Zeitpunkt wählen. In der heißen Phase des Wahlkampfs diesen Punkt noch übereilt durchdrücken zu wollen, wird der Tragweite und der Komplexität dieses Themas in keiner Weise gerecht.“

Malteser: Einer der großen Arbeitgeber im Gesundheitswesen

Die Malteser in Deutschland sind eine katholische Hilfsorganisation und Träger von stationären Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Unter dem Schirm der Deutschen Assoziation des Souveränen Malteserordens engagieren sich rund 58.700 Malteser ehrenamtlich für Menschen in Notlagen – unabhängig von deren Religion, Herkunft oder politischer Überzeugung. Mit rund 40.000 hauptamtlichen Mitarbeitern zählen die Malteser zu den großen Arbeitgebern im Gesundheits- und Sozialwesen.  DT/reh

 

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