Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Sorge wegen Neubesetzung

Bundesverfassungsgericht: Malteser fürchten weitreichenden Wertewandel

Die Bundesleitung des Hilfsdienstes schickt einen Brandbrief an alle Unionsabgeordneten wegen der möglichen Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht.
Frauke Brosius-Gersdorf, Potsdamer Jura-Professorin
Foto: IMAGO/teutopress GmbH (www.imago-images.de) | Obwohl die Potsdamer Jura-Professorin Frauke Brosius-Gersdorf in dem Schreiben der Malteser namentlich gar nicht erwähnt wird, ist klar, um wen es geht.

Mit einem „Brandbrief“ hat sich die Bundesleitung des „Malteser Hilfsdienstes“ am Donnerstagnachmittag an alle Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewandt. In dem vom Schreiben, das dieser Zeitung vorliegt und die Unterschriften von Malteser-Präsident Georg Khevenhüller und dem Vorsitzenden des geschäftsführenden Vorstands, Elmar Pankau, trägt, heißt es: „Die aktuelle Debatte über die Neubesetzung des Bundesverfassungsgerichts erfüllt uns mit großer Sorge aufgrund der damit verbundenen möglichen Verschiebung der bisherigen verfassungsrechtlichen Auslegung und Entscheidung im Hinblick auf den Lebensschutz.“

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Eigenen Angaben zufolge gehört der Malteser Hilfsdienst mit über einer Million Mitgliedern und Förderern zu den großen caritativen Dienstleistern in Deutschland. Die katholische Hilfsorganisation ist bundesweit an über 700 Orten vertreten. Wie es in dem Schreiben der Bundesleitung heißt, seien die Malteser „dankbar, dass die Union maßgeblich dazu beigetragen hat, den von Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode eingebrachten Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu verhindern und diese Thematik nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde.“

 „Geltende Rechtslage darf nicht aufgegeben werden“

Obwohl die Potsdamer Jura-Professorin Frauke Brosius-Gersdorf in dem Schreiben namentlich gar nicht erwähnt wird, ist klar, um wen es geht. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Die heute geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch hat als Ergebnis einer langen kontroversen Debatte über Jahrzehnte gesellschaftlichen Rechtsfrieden sichergestellt und darf nicht aufgegeben werden. Der § 218 schafft, basierend auf dem Konzept der doppelten Anwaltschaft, einen möglichst schonenden Ausgleich zwischen dem Lebensschutz des ungeborenen Kindes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren. Ihn abzuschaffen, wäre fahrlässig, denn längst befriedete gesellschaftliche Konflikte würden so wieder neu aufbrechen.“

Weiter heißt es: „Ein abgestufter Lebensschutz des ungeborenen Kindes würde die unverbrüchliche Würde des Menschen fundamental in Frage stellen, relativieren und einen weitreichenden Wertewandel festschreiben mit Auswirkungen auch auf andere Bereiche, wie z.B. den Embryonenschutz oder das Lebensende.“

 „Unabsehbare Konsequenzen“

„Eine Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts hätte bislang auch vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand, da keine Argumente vorliegen, die dieses in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht schon ausführlich berücksichtigt hätte. In seinen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit betont, dass spätestens mit der Nidation von einem menschlichen Leben auszugehen ist, das – unabhängig von seinem Entwicklungsstadium – verfassungsrechtlichen Schutz genießt. Demnach muss die Rechtsordnung mit Hilfe eines grundsätzlichen Verbots des Schwangerschaftsabbruchs das Lebensrecht des ungeborenen Kindes über den gesamten Zeitraum der Schwangerschaft schützen – auch gegenüber der Selbstbestimmung der Mutter.“

Abschließend heißt es in dem Schreiben: „Als Christen sehen wir Malteser uns in einer besonderen Verantwortung für den Schutz des menschlichen Lebens und möchten daher unserer Sorge Nachdruck verleihen, dass mit der Neubesetzung des Bundesverfassungsgerichts die heute geltende Rechtslage zur Disposition stehen könnte, mit unabsehbaren und langfristigen Konsequenzen.“  DT/reh

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