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Majestätsbeleidigung in Zeiten der BRD

Robert Habecks Feldzug gegen aufmüpfige Bürger inspiriert nun auch die SPD. Sie will das Gesetz gegen die Beleidigung von Politikern verschärfen.
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann
Foto: IMAGO | Die Sozialdemokratin Kathrin Wahlmann will in ihrer Funktion als Justizministerin Niedersachsens einen Antrag einbringen, Beleidigungen gegen Politiker in Zukunft strenger ahnden zu können.

Nachdem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mit seinen Strafanträgen gegen Bürger, die harmlose Memes über ihn verbreiten, für Negativschlagzeilen gesorgt hatte, hätte man denken können: Das wird anderen Politikern eine Lehre sein. Wer will schon als Mimöschen gelten und damit – gerade angesichts anstehender Neuwahlen – den Hohn und Spott der Bürger auf sich ziehen? Die Antwort lautet: offenbar die SPD.

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Denn wie „Die Welt“ und „Legal Tribune Online“ berichten, will die Sozialdemokratin Kathrin Wahlmann in ihrer Funktion als Justizministerin Niedersachsens bei der anstehenden Justizministerkonferenz der Länder einen Antrag einbringen, Beleidigungen gegen Politiker in Zukunft strenger ahnden zu können.

Inmitten des parteipolitischen Biotops

Kurioserweise ist die Beleidigung von Politikern bereits seit 2021 ein eigener Straftatbestand. Das entsprechende Gesetz stammt aus der Zeit der großen Koalition unter der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). In § 188 (1) StGB heißt es: „Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“

Bei der Vorstellung, die Berufspolitiker dieses Landes stünden „im politischen Leben des Volkes“ und nicht etwa bloß inmitten ihres parteipolitischen Biotops, dürfte – um es einmal freundlich zu formulieren – eine gewisse Idealisierung im Spiel sein. Man denke nur daran, wie Merkel einst nach gewonnener Bundestagswahl CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe mit finsterem Blick das Deutschlandfähnchen aus der Hand nahm und es beiseitelegte; oder daran, wie Habeck einmal unverblümt schrieb: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland noch nie etwas anzufangen und weiß es bis heute nicht.“ Dennoch ist es grundsätzlich eine gute Idee, jene vor Einschüchterungen zu schützen, die sich politisch engagieren wollen. Eben darauf zielt im geltenden Politikerbeleidigungsparagraphen die Formulierung ab, es gehe nur um Taten, die geeignet sind, das öffentliche Wirken eines Politikers „erheblich zu erschweren“.

Genau diese Einschränkung will die SPD nun aber abschaffen. Das aber heißt im Endeffekt: Es soll in Zukunft ein Gesetz geben, das Beleidigungen gegen gewöhnliche Bürger regelt, und ein schärferes, das für ganz besondere, auserwählte Menschen reserviert ist, nämlich Politiker. Als ob es noch eines weiteren Belegs dafür bedürft hätte, wie sehr sich die politische Kaste dieses Landes vom Volk entfernt hat, in dessen Lebensmitte sie eigentlich stehen sollte.

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