Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung GESTAFFELTER MUTTERSCHUTZ

Kommt der Mutterschutz nach frühen Fehlgeburten?

Mutterschutz auch für Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche ihr Kind verlieren, das fordert eine erfolgreiche Petition vom Bundestag. Ob vor den Wahlen noch ein Gesetz zustande kommt, ist allerdings unklar.
Fehlgeburt
Foto: IMAGO/Thomas Trutschel (www.imago-images.de) | Eine Fehlgeburt ist für die werdenden Eltern eine traurige Erfahrung.

Jede dritte Frau erleidet vor der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt, und auch danach ist der Verlust des Kindes keine Seltenheit. Bislang steht Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche verlieren, kein Mutterschutz zu. Rechtsanspruch auf Freistellung und Mutterschutzgeld gibt es nicht. Eine Petition fordert darum den „gestaffelten Mutterschutz“. Zu den Unterzeichnern gehören auch katholische Verbände wie die „Caritas“ oder der „Sozialdienst katholischer Frauen“ (SkF).

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Eine Frau, die ihr Kind verliert, sei oftmals traumatisiert und brauche Zeit, das Erlebte zu verarbeiten, heißt es in dem derzeit etwa 52.000-mal unterzeichneten Petitionsschreiben. Ob der Mutter eine Krankschreibung zustehe, liege derzeit im Ermessen des Arztes und komme häufig nur auf Nachfrage und Bitte zustande – eine zusätzliche Belastung für die Betroffene. In der Petition wird die Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes auch vor der 24. Schwangerschaftswoche gefordert, dessen Einzelheiten von einer Expertenkommission erarbeitet werden sollen. Der gestaffelte Mutterschutz solle Schutzangebot des Staates und für die Frau nicht verpflichtend sein.

Gesetz soll noch vor den Neuwahlen kommen

Ein Ausschuss aus Privatleuten hatte die Petition 2022 initiiert. In der vergangenen Woche hatte der Petitionsausschuss des Bundestages einstimmig für die Petition votiert, zudem liegt ein eigener Gesetzesentwurf aus dem Familienministerium vor. Auch Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sprach sich für den gestaffelten Mutterschutz aus. „Eine Fehlgeburt zu haben, ist nicht nur für die Psyche eine große Belastung, sondern erfordert auch eine körperliche Regeneration", begründete sie gegenüber der dpa. Nach dem Aus für die Ampelkoalition werben die Initiatoren nun auch um Unterstützung in den Reihen der Oppositionsfraktionen, um noch vor den Neuwahlen ein entsprechendes Gesetz beschließen zu können. Auf Zustimmung auch aus der Union lässt zumindest die Unterstützung des NRW-Sozialministers Karl-Josef Laumann schließen, der den gestaffelten Mutterschutz auf Instagram befürwortete.

Der Präsident vom „Familienbund der Katholiken“, Ulrich Hofmann, erklärte gegenüber dieser Zeitung: „Als Familienbund unterstützen wir die Initiative des gestaffelten Mutterschutzes (…) insbesondere aufgrund der psychischen Belastungen, die oft mit einer Fehlgeburt verbunden sein können. Ein gestaffelter Mutterschutz auch für Fehlgeburten ab der 15. Woche wäre da angemessen. Wir unterstützen hier auch Bundesfamilienministerin Paus. Die genaue Ausgestaltung (…) sollte jedoch politisch diskutiert werden.“

Stefanie Gebers vom „Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt“ (BVKSG) sagte im Gespräch mit der „Tagespost“: „Wir befürworten den gestaffelten Mutterschutz absolut. Die betroffenen Frauen machen bei Fehlgeburten körperlich viel mit, ähnlich wie Frauen, die ein lebendes Kind auf die Welt bringen. Natürlich sehen wir, dass gerade ganz am Anfang der Schwangerschaften Fehlgeburten häufig sind und es zu sehr vielen Ausfällen weiblicher Arbeitskräfte kommen könnte, würde jede Mutter gleich viel Mutterschutzzeit erhalten. Darum sind wir für die gestaffelte Variante.“ (DT/elih)

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