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Bundestag erweitert Mutterschutzgesetz

Künftig dürfen sich Mütter selbst nach einer frühen Fehlgeburt in der 13. Schwangerschaftswoche gesetzlich schonen.
Mutter nach Fehlgeburt
Foto: IMAGO/RenéE C. Byer/Rbyer@Sacbee.Co (www.imago-images.de) | Paar nach einer Fehlgeburt: in Deutschland gibt es künftig auch nach frühen Fehlgeburten Zeit für Trauer und Erholung.

Ab dem 1. Juni steht in Deutschland auch Frauen, die eine Fehlgeburt im vierten Schwangerschaftsmonat erleiden, eine Schutzzeit von zwei Wochen zu. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Ab der 17. Schwangerschaftswoche sind sechs Wochen Pause erlaubt, ab der 20. Woche gewährt man Betroffenen bis zu acht Wochen. Je weiter der Verlauf der Schwangerschaft, desto länger wird der Zeitraum vom sogenannten „gestaffelten Mutterschutz“. Bislang greifen die besonderen Schutzrechte nur dann, wenn Frauen ihr Kind ab dem sechsten Monat verlieren oder das Kind mehr als ein halbes Kilo wiegt.

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Der zugehörige Gesetzentwurf „zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt“ kam von der CDU/CSU-Fraktion und hatte am Mittwoch im Familienausschuss die Zustimmung aller Fraktionen gefunden. Einer Zustimmung des Bundesrats bedarf das Gesetz nicht.

In Deutschland erlebe etwa jede dritte Frau eine Fehlgeburt in ihrem Leben, so „ZDF heute“. Mit der geänderten Gesetzgebung seien Frauen nicht mehr darauf angewiesen, krankgeschrieben zu werden. Die Änderung berücksichtige auch die psychischen Belastungen, die mit einer Fehlgeburt einhergehen.

Der Petentin Natascha Sagorski, die selber eine Fehlgeburt erlitt, dankte Sarah Lahrkamp (SPD) für ihren Einsatz. Ohne diesen gebe es den Beschluss und den „tollen Tag für die Rechte von Frauen“ nicht, so die SPD-Politikerin. Bereits 2022 hatte Sagorski die Petition „Gestaffelter Mutterschutz" gestartet, welche letztlich Auslöser für den Gesetzentwurf gewesen sei.

Stefanie Gebers vom „Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt“ (BVKSG) äußerte sich bereits im November im Gespräch mit der „Tagespost“ zu dem Thema: „Die betroffenen Frauen machen bei Fehlgeburten körperlich viel mit, ähnlich wie Frauen, die ein lebendes Kind auf die Welt bringen. Natürlich sehen wir, dass gerade ganz am Anfang der Schwangerschaften Fehlgeburten häufig sind und es zu sehr vielen Ausfällen weiblicher Arbeitskräfte kommen könnte.“ Deshalb, so Gebers weiter, befürworte der Verband den gestaffelten Mutterschutz. (DT/elih)

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