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Kirchenoberhaupt darf nicht ausreisen 

Konflikt eskaliert: Staatsanwaltschaft leitet Strafverfahren gegen Katholikos Karekin II. ein. Der Kirchenführer kann nicht an Bischofsversammlung in St. Pölten teilnehmen.
Karekin II.
Foto: Imago/ITAR-TASS | Aufgrund eines eingeleiteten Strafverfahrens kann Katholikos Karekin II. nicht an der Bischofsversammlung in Österreich teilnehmen.

Die armenische Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen das Oberhaupt der Armenisch-apostolischen Kirche eingeleitet und ein Ausreiseverbot verhängt. Somit kann Katholikos Karekin II. nicht an der von 17. bis 19. Februar geplanten Bischofsversammlung in St. Pölten teilnehmen. Dies berichtet die „Katholische Presseagentur Österreich“ (KAP). Durch diesen Schritt verschärft sich der seit Monaten andauernde Konflikt zwischen der Regierung von Ministerpräsident Nikol Paschinjan und der Leitung der Kirche weiter. Paschinjan hatte bereits angekündigt, er wolle das Treffen der Bischöfe im Ausland verhindern. Zuvor waren schon mehrere hochrangige Geistliche mit Strafverfahren belegt und an der Ausreise gehindert worden. ...

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