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Kirchenoberhaupt darf nicht ausreisen 

Konflikt eskaliert: Staatsanwaltschaft leitet Strafverfahren gegen Katholikos Karekin II. ein. Der Kirchenführer kann nicht an Bischofsversammlung in St. Pölten teilnehmen.
Karekin II.
Foto: Imago/ITAR-TASS | Aufgrund eines eingeleiteten Strafverfahrens kann Katholikos Karekin II. nicht an der Bischofsversammlung in Österreich teilnehmen.

Die armenische Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen das Oberhaupt der Armenisch-apostolischen Kirche eingeleitet und ein Ausreiseverbot verhängt. Somit kann Katholikos Karekin II. nicht an der von 17. bis 19. Februar geplanten Bischofsversammlung in St. Pölten teilnehmen. Dies berichtet die „Katholische Presseagentur Österreich“ (KAP).

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Durch diesen Schritt verschärft sich der seit Monaten andauernde Konflikt zwischen der Regierung von Ministerpräsident Nikol Paschinjan und der Leitung der Kirche weiter. Paschinjan hatte bereits angekündigt, er wolle das Treffen der Bischöfe im Ausland verhindern. Zuvor waren schon mehrere hochrangige Geistliche mit Strafverfahren belegt und an der Ausreise gehindert worden.

Hintergrund ist die Absetzung des oppositionellen Bischofs Gevorg Saroyan durch die Kirchenführung. Ein staatliches Gericht hatte diese Entscheidung für nichtig erklärt und seine Wiedereinsetzung verlangt. Die Kirche kam dem nicht nach und versetzte Saroyan in den Laienstand. Den betroffenen Bischöfen und nun auch dem Katholikos wird laut Medienberichten derselbe Tatbestand vorgeworfen.

Die Kirchenleitung verurteilte das Vorgehen als politisch motivierte und verfassungswidrige Einmischung in innere Angelegenheiten der Kirche. Beobachter sehen die Religionsfreiheit im Land zunehmend unter Druck.

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Die Österreichische Bischofskonferenz hatte sich bereits im November besorgt über die Inhaftierung von Bischöfen gezeigt und einen möglichen Bruch mit Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten beklagt. DT/jna

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