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Kirchenasyl: Anerkennungsquote bei unter zwei Prozent

Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion zeigt: Im laufenden Jahr verzichtete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in weniger als zwei Prozent der Fälle aus humanitären Gründen auf eine Abschiebung.
Debatte um Kirchenasyl
Foto: Axel Heimken (dpa) | Ein Beispiel für Kirchenasyl: Flüchtlinge sind in einer Kirche untergebracht.

In der Debatte um das Kirchenasyl sorgen neue Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für Diskussionen. Demnach verzichtete die Behörde in diesem Jahr in weniger als zwei Prozent der Fälle aus humanitären Gründen auf eine Abschiebung. Die aktuelle Quote geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ am Montag berichtet.

2015/16 noch 80 Prozent Anerkennung

Nach Angaben der „Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche“ habe die Anerkennungsquote in den Jahren 2015 und 2016 noch bei etwa 80 Prozent gelegen. Bis einschließlich August dieses Jahres, so geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, habe es fünf Zusagen gegeben, denen 292 Absagen gegenüberstehen.

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Bei einem Großteil der Flüchtlinge im Kirchenasyl handelt es sich um sogenannte „Dublin-Fälle“. Dies bedeutet, dass die betreffenden Personen bereits in ihrem europäischen Erstankunftsland einen Asylantrag gestellt haben, dann aber nach Deutschland weitergereist sind. Seit August 2018 sind die Kirchen dazu verpflichtet, zu jedem Flüchtling im Kirchenasyl ein sogenanntes „Dossier“ zu erstellen. Gelingt es ihnen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu überzeugen, kann die Behörde das Verfahren aus humanitären Gründen übernehmen und auf eine Abschiebung in das Erstankunfstland verzichten.

Bereits im vergangenen Jahr lag die Anerkennungsquote des Bamf nur noch bei zwölf Prozent. Derzeit sind 430 Fälle von Kirchenasyl bekannt.

DT/mlu

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Deutscher Bundestag Flüchtlinge Kirchenasyl Migration

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