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Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
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Hilfe muss mit dem eigenen Wohl vereinbar sein

Es gibt kein Naturrecht auf Migration, dafür ist es die naturrechtliche Pflicht des Staates, das Gemeinwesen zu schützen – auch vor den schädlichen Effekten der Massenmigration.
Flüchtlinge am Grenzübergang Sentilj Spielfeld Flüchtlinge am Grenzübergang Spielfeld
Foto: imago stock&people (imago stock&people) | Balkanroute 2015: Flüchtlinge werden von der Polizei zum Grenzübergang Spielfeld gebracht.

Wir leben im Zeitalter der Menschenrechte. Wer sich auf ein Menschenrecht berufen kann, hat einen Trumpf im moralischen Diskurs. Können sich Befürworter der sich seit 2015 nach Europa zielenden Migrationsströme auf ein solches Recht berufen? Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kennt kein allgemeines Recht auf Migration im Sinne eines Anspruchsrechts, in einen Staat seiner Wahl einzureisen und sich dort dauerhaft aufzuhalten. In Artikel 13 heißt es dagegen nur: „Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“ Das Menschenrecht, von dem hier die Rede ist, betrifft also nur das Verhältnis eines Menschen zu seinem Gemeinwesen, postuliert aber keine Pflicht ...

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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