Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Washington, D.C.

Keine Pille auf Krankenschein: US-Bischöfe begrüßen Urteil

Religiöse Einrichtungen müssen ihren Mitarbeitern keine Verhütungsmittel im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherung zur Verfügung stellen, urteilt das Oberste US-Gericht. Damit endet ein jahrelanger Streit, der nach der Einführung von „Obamacare“ begonnen hatte.
Oberster Gerichtshof in Washington, D.C.
Foto: Manuel Balce Ceneta (AP) | Die US-Bischöfe betonten in ihrer Stellungnahme, dass es das Anliegen der „Little Sisters of the Poor“ sei, eine „Kultur des Lebens“ zu errichten. Im Bild: der Oberste Gerichtshof der USA.

Die katholischen US-Bischöfe begrüßen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, dass religiöse Einrichtungen nicht verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern im Rahmen ihrer Krankenversicherung Verhütungsmittel zur Verfügung zu stellen. Man hoffe, das Urteil ziehe einen Schlussstrich unter „das Kapitel der Diskriminierung von gläubigen Menschen durch die Regierung“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme des Vorsitzenden des Ausschusses für Religionsfreiheit, Erzbischof Thomas G. Wenski, und des Vorsitzender des Ausschusses für Lebensschutz, Erzbischof Joseph F. Naumann. Verhütungsmittel seien keine Gesundheitsvorsorge, und die Regierung hätte von Anfang an nicht anordnen sollen, dass Arbeitgeber diese zur Verfügung stellen. 

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Eindeutiges Urteil mit 7 zu 2 Stimmen

Geklagt hatte der amerikanische Orden der „Little Sisters of the Poor“, nachdem der vom damaligen US-Präsidenten Barack Obama im Jahr 2010 eingeführte „Affordable Care Act“, besser bekannt als „Obamacare“, vorsah, dass Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter nicht nur die Kosten einer Krankenversicherung übernehmen, sondern auch für sämtliche von der Gesundheitsbehörde FDA zugelassenen Verhütungsmittel aufkommen müssen. Kirchen und religiöse Organisationen waren zwar ausdrücklich von dieser Regel ausgenommen – nicht aber Einrichtungen, die mit der Kirche assoziiert sind, wie etwa Schulen oder Krankenhäuser. 

Sieben der neun Höchstrichter stellten sich in dem am Dienstag verhandelten Fall auf die Seite der „Little Sisters of the Poor“. Nur die älteste Richterin, Ruth Bader Ginsburg, sowie die von Barack Obama ernannte Juristin Sonia Sotomayor stimmten dagegen. Konkret verhandelt wurde die Frage, ob der Staat Arbeitgeber dazu zwingen darf, etwas zu tun, das ihrem Gewissen und ihren religiösen Überzeugungen entgegen steht. Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Streit zwischen Gegnern und Befürwortern des Verhütungsmittelmandats.

"Die Regierung hat kein Recht, einen religiösen
Orden dazu zu zwingen, mit dem Bösem zu kooperieren"
US-Bischofskonferenz

Die US-Bischöfe betonten in ihrer Stellungnahme, dass es das Anliegen der „Little Sisters of the Poor“ sei, eine „Kultur des Lebens“ zu errichten. „Sie kümmern sich um arme ältere Menschen. Sie halten die Würde des Menschen aufrecht. Sie folgen der Lehre Jesu Christi und seiner Kirche. Die Regierung hat kein Recht, einen religiösen Orden dazu zu zwingen, mit dem Bösem zu kooperieren.“

DT/mlu

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