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Katholiken-Arbeitskreis auf dem Abstellgleis

Der CDU-Bundesvorstand will die Entscheidung über einen Katholischen Arbeitskreis in die Tiefen der Parteigremien verbannen.
CDU und katholischer Arbeitskreis
Foto: Andreas Arnold (dpa) | Die wichtige Entscheidung über das Schicksal eines Katholischen Arbeitskreises soll nach dem Willen der Antragskommission jetzt in den Bundesvorstand überwiesen werden.

Wie ist der Stellenwert der Katholiken in der CDU? Diese Frage wird der Bundesparteitag der Christdemokraten in Hannover beantworten müssen. Geht es nach den Empfehlungen der Antragskommission, werden sich aber nicht die Delegierten mit dieser Frage befassen. Denn die wichtige Entscheidung über das Schicksal eines Katholischen Arbeitskreises soll nach dem Willen der Antragskommission jetzt in den Bundesvorstand überwiesen werden.

Antragskommissionen als zwischengeschalteter Filter

Die Politik sucht sich immer wieder Instrumente, mit denen sie Strömungen und Erwartungen kanalisieren kann. Das gilt besonders für Parteitage, auf denen man bei Antragsdebatten unliebsame Überraschungen vermeiden möchte. Deshalb gibt es sogenannte Antragskommissionen. Sie funktionieren wie ein zwischengeschalteter Filter.

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Die Antragskommission wird bei der CDU vom Bundesvorstand bestellt. Sie berät und gibt dann Empfehlungen für die Behandlung der Anträge ab. Der gesenkte Daumen einer Antragskommission räumt oft ein Thema ab. Der Verweis in Arbeitsgruppen oder Ausschüsse ist ein Vorschlag, dem Delegierte gerne folgen. 

Dem CDU-Bundesvorstand, der nach dem Willen der Antragskommission über die Zukunft eines Katholischen Arbeitskreises beraten soll, fehlt die Zuständigkeit, Satzungsrecht zu setzen. Das ist und bleibt den Delegierten vorbehalten. Deshalb käme die Überweisung an das Leitungsgremium einer Fahrt auf das Abstellgleis eines Verschiebebahnhofs gleich. 

Ein Hoffnungsschimmer bleibt noch

Der CDU-Bundesvorstand kennt die Forderung katholischer Mitglieder der Partei, die gleichen verfassten Rechte wie ihre protestantischen Glaubensgeschwister zu haben, lange genug, um die Entscheidung nun dem Souverän, den Parteitagsdelegierten zu überlassen. Die Antragskommission wäre gut beraten gewesen, wenn sie die Beschlussfassung über den Status der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) und des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) den Delegierten überlässt, auch die Abstimmung über den Katholischen Arbeitskreis dort zu belassen.

Ein Hoffnungsschimmer für die Antragssteller bleibt noch: Die Delegierten müssen der Empfehlung der Antragskommission nicht folgen.  

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Heinrich Wullhorst CDU Katholikinnen und Katholiken

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