Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Value them both

Kansas: Lebensschützer scheitern mit Referendum

Mit einem Referendum wollten Lebensschützer die Verfassung des Bundesstaates ändern, die bislang ein „Recht“ auf Abtreibung enthält. Die Wähler stimmen deutlich dagegen.
Kansas: Lebensschützer verlieren Referendum
Foto: IMAGO/Luke Townsend (www.imago-images.de) | Lebensschützer hatten im Vorfeld der Abstimmung häufiger beklagt, dass die Seite der Abtreibungsbefürworter versuchte habe, die Abstimmung als Referendum über ein „Recht“ auf Abtreibung darzustellen, was sie faktisch ...

Im US-Bundesstaat Kansas hat der Lebensschutz einen Dämpfer erlitten: Ein Referendum über einen Verfassungszusatz, der festgeschrieben hätte, dass die Verfassung kein „Recht“ auf Abtreibung enthält, scheiterte am Dienstag deutlich an der Wahlurne. Hochrechnungen zufolge stimmten etwa 60 Prozent der Wähler in dem konservativen Bundesstaat gegen den Verfassungszusatz mit dem Titel „Value them both“. Nötig gewesen wäre eine einfache Mehrheit.

Gegen den nationalen Trend

Das Referendum über den Verfassungszusatz galt als erster Stimmungstest, nachdem der Oberste Gerichtshof des Landes Ende Juni das umstrittene Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ gekippt hatte. Das deutliche Ergebnis geht gegen den nationalen Trend, der bislang darauf hindeutete, dass der Lebensschutz zunehmend an Unterstützung gewinnt. 

Lesen Sie auch:

Die Abtreibungsgesetzgebung in Kansas ist äußerst locker im Vergleich zu anderen Staaten in der Region des Mittleren Westens: Abtreibungen sind bis zur 22. Schwangerschaftswoche möglich. Zwar hatte der Oberste Gerichtshof der USA Ende Juni geurteilt, dass den einzelnen Bundesstaaten wieder die Kompetenz zufällt, über ihre Abtreibungsgesetze zu entscheiden. Jedoch hatte der Oberste Gerichtshof von Kansas 2019 ein „Verfassungsrecht“ auf Abtreibung für den Bundesstaat anerkannt. Die Verfassung des Staates, hätte daher zunächst geändert werden müssen, ehe die Legislative neue Abtreibungsgesetze erlassen können hätte.

Dass der Verfassungszusatz in der Abstimmung derart deutlich abgelehnt wurde, stellt für Beobachter eine Überraschung dar. Zuvor war ein sehr knappes Rennen vorausgesagt worden. Beide Seiten hatten in den vergangenen Wochen Millionen von Spendengeldern gesammelt und intensiven Wahlkampf für ihre Position betrieben. 

Lügen, die "die Wahrheit überdeckt haben"

In ersten Reaktionen zeigten sich US-Lebensschützer enttäuscht: Mallory Carroll, Sprecherin der Organisation „Susan B. Anthony Pro Life America“, erklärte in einer Stellungnahme: „Die Niederlage heute Abend ist eine große Enttäuschung für Lebensschützer in Kansas und im ganzen Land.“ Gleichzeitig betonte sie, die Botschaft der Abtreibungslobby über den Verfassungszusatz sei „voll mit Lügen“ gewesen, die „schließlich die Wahrheit überdeckt haben“. Kansas könne nun schon bald zu einem Staat werden, in dem „Abtreibungen auf Wunsch“ quasi ohne Einschränkungen möglich seien. „Die Bürger und ihre gewählten Volksvertreter können nun nicht mehr auf die Mittel der Demokratie zurückgreifen, um Gesetze zu verabschieden, die einen Konsens abbilden“, so Carroll.

Lebensschützer hatten im Vorfeld der Abstimmung häufiger beklagt, dass die Seite der Abtreibungsbefürworter versuchte habe, die Abstimmung als Referendum über ein „Recht“ auf Abtreibung darzustellen, was sie faktisch jedoch nicht war. Hätte die Ergänzung „Value them both“ eine Mehrheit gefunden, wäre folgender Satz in die Verfassung aufgenommen worden: „Da Kansas sowohl Frauen wie Kinder wertschätzt, schreibt die Verfassung des Staates Kansas keine staatliche Finanzierung von Abtreibung fest und schafft oder sichert kein Recht auf Abtreibung.“ Danach hätte das Parlament des Staates die Möglichkeit gehabt, neue Abtreibungsgesetze zu verabschieden.  DT/mlu

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Lebensschutz Schwangerschaftsabbruch

Weitere Artikel

Der Souverän, der Wähler, übernimmt den Staat – um sich zu entlasten und den Staat zu belasten.
29.05.2026, 09 Uhr
Pater Johannes Zabel OP
Vor 50 Jahren trat die Zweite Reform des § 218 StGB in Kraft. Mit ihr gab der Gesetzgeber die Pflicht des Staates, das Leben ungeborener Menschen zu schützen, de facto auf.
22.06.2026, 07 Uhr
Stefan Rehder
Die Moraltheologin Katharina Westerhorstmann kritisiert das Kfd-Papier zu § 218 StGB scharf.
18.06.2026, 10 Uhr
Stefan Rehder

Kirche

Schwester Katharina Ganz wird Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. Die Personalie hat nicht nur eine pastorale, sondern auch eine kirchenpolitische Dimension.
15.07.2026, 21 Uhr
Benjamin Leven
Die KHKT verliert ihre Führung: Rektor, Kanzlerin und Geschäftsführer hören auf. Medienspekulationen über die Hintergründe werfen Fragen auf. Die Debatte kommt zur Unzeit.
15.07.2026, 15 Uhr
Benjamin Leven Jakob Ranke
Nach den unerlaubten Bischofsweihen legt die Gemeinschaft fristgerecht Rechtsmittel gegen das Exkommunikationsdekret ein. Damit ist die verhängte Strafe vorerst ausgesetzt.
14.07.2026, 13 Uhr
Meldung
Der neue Eichstätter Bischof äußert sich zurückhaltend zum Pflichtzölibat, und wehrt sich gegen Flügelkämpfe. Sein Abstimmen beim Synodalen Weg dürfte für Diskussionen sorgen.
13.07.2026, 15 Uhr
Dorothea Schmidt