Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Topeka

Kansas stimmt über „Recht“ auf Abtreibung ab

Im Bundesstaat Kansas gilt noch immer ein „Verfassungsrecht“ auf Abtreibung. Dies könnte sich ändern, wenn ein entsprechender Verfassungszusatz eine Mehrheit findet.
Hutchinson, Kansas: Demo für den Zusatz "Value them both"
Foto: IMAGO/Jim West (www.imago-images.de) | In Kansas, einem Staat im Mittleren Westen der USA, ist die Abtreibungsgesetzgebung im Vergleich zu anderen Staaten in der Region äußerst locker.

Nachdem der Oberste Gerichtshofs der USA das umstrittene Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ gekippt hat, steht am Dienstag zum ersten Mal eine Abstimmung über die Abtreibungsgesetzgebung in einem US-Bundesstaat an. In Kansas sind die Bürger dazu aufgerufen, über einen Zusatz zur Verfassung des Bundesstaates abzustimmen, der besagt, dass darin kein „Recht“ auf Abtreibung enthalten sei. 

Abtreibungen bislang bis zur 22. Woche erlaubt

Im Jahr 2019 hatte der Oberste Gerichtshof des Staates entschieden, dass ein solches „Recht“ auf Abtreibung in der Verfassung stehe – ein Urteil das seitdem bei Lebensschützern auf Kritik stößt. Mit der Verfassungsergänzung unter dem Titel „Value them both“, über die die Bürger nun abstimmen, würde das Gerichtsurteil wieder rückgängig gemacht werden. 

Lesen Sie auch:

Wörtlich heißt es in dem Verfassungszusatz: „Da Kansas sowohl Frauen wie Kinder wertschätzt, schreibt die Verfassung des Staates Kansas keine staatliche Finanzierung von Abtreibung fest und schafft oder sichert kein Recht auf Abtreibung.“ Sollte der Zusatz angenommen werden, hat das Parlament des Staates die Möglichkeit, auch restriktive Abtreibungsgesetze zu verabschieden. Die bisherige Rechtslage wäre jedoch zunächst nicht angetastet. Bislang sind Abtreibungen in Kansas bis zur 22. Schwangerschaftswoche erlaubt.

Das Oberste Gericht der USA hatte am 24. Juni mit seinem Urteil im Fall „Dobbs vs. Jackson Women’s Health Organization“ die umstrittene Entscheidung „Roe vs. Wade“ gekippt. Seitdem liegt die Kompetenz, über Abtreibungsgesetze zu entscheiden, wieder in den Händen der einzelnen Bundesstaaten. Da der Oberste Gerichtshof von Kansas 2019 allerdings ein „Verfassungsrecht“ auf Abtreibung für den Bundesstaat anerkannte, müsste die Verfassung zunächst geändert werden, ehe die Legislative neue Abtreibungsgesetze erlassen kann, wie dies seit Ende Juni eigentlich landesweit möglich ist.

In Kansas, einem Staat im Mittleren Westen der USA, ist die Abtreibungsgesetzgebung im Vergleich zu anderen Staaten in der Region äußerst locker. Viele schauen mit Spannung auf die Abstimmung, für die ein knappes Ergebnis erwartet wird. Sowohl Abtreibungsbefürworter wie -gegner sammelten im Vorfeld Spenden in Millionenhöhe.  DT/mlu

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Lebensschutz Schwangerschaftsabbruch

Weitere Artikel

Vor 50 Jahren trat die Zweite Reform des § 218 StGB in Kraft. Mit ihr gab der Gesetzgeber die Pflicht des Staates, das Leben ungeborener Menschen zu schützen, de facto auf.
22.06.2026, 07 Uhr
Stefan Rehder
Die Moraltheologin Katharina Westerhorstmann kritisiert das Kfd-Papier zu § 218 StGB scharf.
18.06.2026, 10 Uhr
Stefan Rehder

Kirche

Schwester Katharina Ganz wird Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. Die Personalie hat nicht nur eine pastorale, sondern auch eine kirchenpolitische Dimension.
15.07.2026, 21 Uhr
Benjamin Leven
Die KHKT verliert ihre Führung: Rektor, Kanzlerin und Geschäftsführer hören auf. Medienspekulationen über die Hintergründe werfen Fragen auf. Die Debatte kommt zur Unzeit.
15.07.2026, 15 Uhr
Benjamin Leven Jakob Ranke
Nach den unerlaubten Bischofsweihen legt die Gemeinschaft fristgerecht Rechtsmittel gegen das Exkommunikationsdekret ein. Damit ist die verhängte Strafe vorerst ausgesetzt.
14.07.2026, 13 Uhr
Meldung
Der neue Eichstätter Bischof äußert sich zurückhaltend zum Pflichtzölibat, und wehrt sich gegen Flügelkämpfe. Sein Abstimmen beim Synodalen Weg dürfte für Diskussionen sorgen.
13.07.2026, 15 Uhr
Dorothea Schmidt