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Gesetz für Stärkung der Homo-„Ehe“ vor Annahme

Der US-Senat stimmt mit überparteilicher Mehrheit dafür, gleichgeschlechtliche Ehen bundesweit zu stärken. Noch in diesem Jahr könnte Präsident Biden das Gesetz unterzeichnen.
"Gay Pride"-Parade in New York
Foto: IMAGO/Richard B. Levine (www.imago-images.de) | Am Dienstag stimmte der Senat mit überparteilicher Mehrheit für einen Gesetzentwurf, der gleichgeschlechtliche Ehen bundesweit stärken würde. Im Bild: "Gay Pride"-Parade in New York

Die USA stehen kurz davor, gleichgeschlechtliche Eheschließungen bundesweit rechtlich zu stärken. Am Dienstag stimmte der Senat, die zweite Kongresskammer, mit überparteilicher Mehrheit für einen entsprechenden Gesetzentwurf. 61 Senatoren votierten dafür, 36 dagegen. Nun muss der Entwurf nur noch dem Repräsentantenhaus vorgelegt werden. Dort gilt die Zustimmung als sicher. US-Präsident Joe Biden hatte zuvor bereits angekündigt, den Gesetzentwurf „unverzüglich“ unterzeichnen zu wollen, sobald er den Kongress passiert habe.

Änderungen zum Schutz der Religionsfreiheit

Der Gesetzentwurf, der sogenannte „Respect for Marriage Act“, sieht vor, dass Eheschließungen auf Bundesebene sowie in allen Einzelstaaten anerkannt werden müssen, wenn die Ehe in dem Bundesstaat, in dem sie geschlossen wurde, rechtmäßig war. Ausdrücklich schließt der Gesetzestext Ausnahmen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Abstammung oder des Herkunftslandes aus. Staaten, in denen gleichgeschlechtliche Eheschließungen nicht erlaubt sind, wären unter dem neuen Gesetz jedoch nicht verpflichtet, homosexuellen Paaren eine Heiratserlaubnis auszustellen. 

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Ein erster Entwurf des Gesetzes hatte das Repräsentantenhaus zwar bereits im Sommer passiert. Nachdem einige Republikaner im Senat jedoch Vorbehalte bezüglich der Religionsfreiheit äußerten, wurden an dem Text noch einmal Änderungen vorgenommen, sodass er dem Repräsentantenhaus erneut vorgelegt werden muss. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass gemeinnützige Organisationen in religiöser Trägerschaft für Hochzeitsfeiern von gleichgeschlechtlichen Paaren keine „Dienstleistungen, Räumlichkeiten oder Güter“ zur Verfügung stellen müssen.

Die Änderungen zum Schutz der Religionsfreiheit hatten dafür gesorgt, dass die Senatoren vor zwei Wochen mehrheitlich dafür stimmten, die Debatte über den Gesetzentwurf zu beenden – eine Voraussetzung dafür, dass die Kammer nun final darüber abstimmen konnte.

Demokraten müssen sich beeilen

Damit der „Respect for Marriage Act“ auch in seiner ergänzten Form vom Repräsentantenhaus angenommen wird, müssen sich die Demokraten beeilen. Im Januar treten die bei den Kongresswahlen im November neu gewählten Abgeordneten ihre Ämter an – das Repräsentantenhaus wird dann wieder mit knapper Mehrheit von den Republikanern kontrolliert. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass die Demokraten die untere Kongresskammer noch in diesem Jahr über das Gesetz abstimmen lassen.  

Bereits im Jahr 2015 erlaubte der Oberste Gerichtshof der USA, der „Supreme Court“, gleichgeschlechtliche Eheschließungen auf Bundesebene. Mit ihrem Urteil im Fall „Obergefell v. Hodges“ erklärten die höchsten Richter ein Gesetz aus dem Jahr 1996 für verfassungswidrig, das die Ehe ausschließlich als Bund zwischen Mann und Frau definiert hatte.  DT/mlu

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