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Europarat beschließt Verbot sogenannter „Konversionspraktiken“

Resolution fordert Strafbarkeit von Maßnahmen zur Veränderung „sexueller Orientierung“ oder „Geschlechtsidentität“. Sozialisten, Liberale und Teile der EVP stimmen zu.
Europarat Straßburg
Foto: Imago/Dirk Sattler | Der Europarat hat einer umstrittenen Resolution zum Verbot von sogenannten „Konversionspraktiken“ zugestimmt.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat am Donnerstag eine Resolution verabschiedet, die ein europaweites Verbot sogenannter Konversionspraktiken fordert. Der Antrag war von der britischen Abgeordneten Katharine Helen Osborne eingebracht worden.

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Laut der auf der Website der Versammlung veröffentlichten Abstimmungsliste stimmten die sozialistische Fraktion (SOC) und die Vereinigte Europäische Linke (UEL) geschlossen für den Antrag. Auch die liberale ALDE-Fraktion unterstützte die Resolution mit großer Mehrheit. Die Europäische Volkspartei (EPP/CD) war gespalten. Die Fraktion der Europäischen Konservativen (ECPA/ECR) lehnte den Antrag nahezu geschlossen ab. Zwei Abgeordnete enthielten sich.

Gegenstand der Abstimmung war eine Resolution, die ein strafbewehrtes Verbot sogenannter Konversionspraktiken in allen Mitgliedstaaten des Europarates fordert. Als Konversionspraktiken werden darin alle „Maßnahmen und Bemühungen“ definiert, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person zu verändern, zu unterdrücken oder zu hemmen.

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Dazu zählen nach der Definition der Resolution sowohl bereits verbotene Praktiken wie Isolation, Elektroschocks, Zwangsmedikation und sexueller Missbrauch als auch psychologische Beratung sowie spirituelle und religiöse Praktiken. Zudem werden Maßnahmen erfasst, die darauf abzielen, für Heterosexualität zu werben oder die Geschlechtsidentität mit dem Geburtsgeschlecht in Übereinstimmung zu bringen. DT/jna

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