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Erteilt Spanien Hunderttausenden Einwanderern das Aufenthaltsrecht?

Spaniens Regierung setzt auf eine „außerordentliche Legalisierung“ illegaler Einwanderer. Während Erzbischof Argüello und linke Medien den Schritt begrüßen, warnen Konservative davor.
Demonstration in Madrid für ein Menschenrecht auf Migration
Foto: IMAGO/Richard Zubelzu (www.imago-images.de) | Demonstration in Madrid für ein Menschenrecht auf Migration: Das spanische Kabinett will Ausländer begünstigen, die spätestens bis zum 31.

Das spanische Kabinett hat am Mittwoch per Dekret – also ohne Parlamentsbeteiligung – den Weg für eine „außerordentliche Legalisierung“ von in Spanien lebenden Migranten ohne Aufenthaltsstatus freigemacht. Begünstigt werden sollen Ausländer, die spätestens bis zum 31. Dezember 2025 im Land waren, mindestens fünf Monate Aufenthalt nachweisen können und keine Vorstrafen haben; ein Teil der Asylbewerber soll ebenfalls erfasst werden. Als Bewerbungszeitraum nennen Medien April bis Juni 2026. 

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Die Ankündigung sorgt für heftige Kontroversen. Regierungsnahe Medien wie „El País“ argumentieren normativ: Eine Legalisierung hole Hunderttausende aus Illegalität, Ausbeutung und administrativer Unsichtbarkeit und ermögliche ihnen „volle zivile Teilhabe“ – also Rechte und Pflichten im gleichen System statt eines Schattenlebens ohne Schutz. Das sei nicht nur humanitär, sondern auch aus staatspolitischer Sicht ein Akt von „Ordnung und Gerechtigkeit“. 

Vorsitzender der spanischen Bischöfe begrüßt den Schritt

Ökonomisch unterstreicht dieselbe Zeitung, dass ein Aufenthaltsrecht die Arbeit illegaler Einwanderer legalisiere, die ohnehin stattfinde, und damit Sozialbeiträge und Steuern eher wachsen lasse. Interne, als „unabhängig“ bezeichnete Analysen prognostizierten laut Bericht einen positiven fiskalischen Nettoeffekt und bewerteten den klassischen „Pull-Faktor“ der weitreichenden Maßnahme als nicht zwingend. 

Auch der Vorsitzende der Spanischen Bischofskonferenz (CEE), Erzbischof Luis Argüello, begrüßt den Schritt: Die Maßnahme erkenne die Würde der Betroffenen an, betonte er; zugleich bleibe aber die Integrationsaufgabe bestehen. Die Bischöfe hatten bereits im Vorjahr die großen Parteien – Sozialisten (PSOE) und Konservative (PP) – öffentlich gedrängt, eine Legalisierung für rund eine halbe Million Menschen politisch zu ermöglichen. Weitere kirchennahe Medien wie „ACI Prensa“ werten das Vorhaben als Beitrag zum Gemeinwohl.

Im Gegensatz zu den Aussagen von Erzbischof Argüello haben zwei spanische Bischöfe öffentlich ihre Ablehnung gegenüber den Plänen der Regierung geäußert. Bischof José Ignacio Munilla von Orihuela-Alicante warf ihr vor, Einwanderer als Instrument politischer Verhandlungen zu missbrauchen. Er regte an, das Thema im Parlament zu behandeln, um eine umfassende und sachgerechte Debatte zu ermöglichen.

Erzbischof Jesús Sanz von Oviedo erinnerte auf seinem X-Account zwar an das Evangeliumsgebot, Fremde aufzunehmen: Migranten verdienten eine großzügige und dankbare Aufnahme. Zugleich stellte er jedoch die Frage: „Wie viele können wir wirklich integrieren?“ Man könne, so Sanz, „nicht alle aufnehmen“; daher seien „vernünftige, nicht populistische oder demagogische Maßnahmen“ notwendig, um jene aufzunehmen, die aufgenommen werden könnten, und „jene auszuschließen, die sich einschleichen“.

Weitere Kritik dagegen konzentriert sich insbesondere auf das Verfahren. Konservative Kommentatoren monieren, die Regierung umgehe mit dem Dekret Parlament und Gesetzgebungsweg bei einer Entscheidung von erheblicher Tragweite. „El Español“ nennt das Vorgehen „inakzeptabel“, und fordert eine breit legitimierte Migrationsstrategie statt „transaktionaler“ Maßnahmen. In einem Editorial der Zeitung „ABC“ wird von einer „irregulären Legalisierung“ gesprochen, die den Gesetzgebungsprozess aushöhle. 

Scharfe Einwände aus juristischen Kreisen

Besonders scharf fallen die Einwände aus juristischen Kreisen aus, die „ABC“ in einem weiteren Beitrag zusammenführt. Kritisiert wird das Fehlen der für eine Entscheidung per Dekret verfassungsrechtlich geforderten „außergewöhnlichen und dringenden Gründe“. Gewarnt wird vor „perversen Rechtsfolgen“. Drei Punkte gelten als besonders problematisch: Erstens erhielten die Legalisierten zwar keine Staatsbürgerschaft, jedoch Anspruch auf Gesundheitsversorgung und Schulbesuch sowie Kommunalwahlrecht. Zweitens werde Abschiebungsschutz faktisch ausgeweitet – Drittstaatsangehörige könnten „auch bei schweren Delikten“ nicht ohne Weiteres ausgewiesen werden. Drittens führe ein erleichterter Familiennachzug zu einem realen Zuzug von „weit über 500.000 Personen“.

Verglichen mit der großen Legalisierung unter Ministerpräsident Rodríguez Zapatero 2005 kritisiert „ABC“, dass diesmal nicht die Arbeitsverträge, sondern allein der Aufenthalt von fünf Monaten als Kriterium genüge – der Maßnahme fehle damit sowohl eine arbeitsmarktbezogene Filterung als auch eine solide legislative Grundlage. 

Das Portal „Aceprensa“ versucht eine Abwägung: Die Regularisierung sei nachvollziehbar, weil sie akute humanitäre Notlagen lindere. Doch sie löse das strukturelle Problem nicht – ein Migrationssystem, das Menschen ohne legalen Zugang zu Aufenthalt und Arbeit in dauerhafte Unsicherheit dränge. Spanien brauche, heißt es dort, über die aktuelle Maßnahme hinaus eine tiefgreifende Reform des Ausländerrechts mit verlässlichen Integrations- und Legalisierungsmechanismen, die nicht vom politischen Kalkül der jeweiligen Regierung abhingen.

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José García

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