Am Donnerstag soll die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) über die Resolution „For a ban on conversion practices“ abstimmen. Das wird als Schutz vor Missbrauch präsentiert, doch der verfolgte Ansatz geht viel weiter: Der Entwurf empfiehlt den Mitgliedstaaten Verbote mit Strafsanktionen und definiert „Konversionspraktiken“ so weit, dass auch rechtmäßige Beratung, Seelsorge und elterliche Begleitung erfasst werden können. In der Debatte entsteht der Eindruck, es gehe primär um Zwangsbehandlungen oder Gewalt gegen Homosexuelle. Solche Übergriffe sind jedoch in den meisten Rechtsordnungen bereits durch bestehendes Straf- und Schutzrecht abgedeckt, und kommen dort in der Praxis kaum vor. Das ...
Klares Nein zu „Geschlechtsidentität“ als rechtliche Kategorie
Rechtmäßige Beratung, Seelsorge und elterliche Begleitung sind keine „Konversionspraktiken“: Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International, warnt in einem Gastbeitrag vor einer entsprechenden Resolution.
