In der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am kommenden Donnerstag wird die britische „LGBT+“-Aktivistin Katharine Helen Osborne eine Resolution zur Abstimmung vorlegen, die ein strafbewehrtes „Verbot von Konversionspraktiken“ in allen Mitgliedstaaten fordert. Als Konversionspraktiken definiert werden alle „Maßnahmen und Bemühungen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person zu verändern, zu unterdrücken (‚suppressing‘) oder zu hemmen (‚repressing‘)“.
„Konversionspraktiken“ sind nach Definition der Resolution Maßnahmen, die darauf abzielen, für Heterosexualität zu werben („promoting heterosexual attraction“) oder die Geschlechtsidentität mit dem Geburtsgeschlecht in Übereinstimmung zu bringen. Zu den Maßnahmen, die verboten werden sollen, zählt die Resolution einerseits ohnehin verbotene Praktiken (Isolation, Elektroschocks, Zwangsmedikation und sexuellen Missbrauch) und andererseits „psychologische Beratung“ und „spirituelle und religiöse Praktiken“.
Gebete auf derselben Ebene wie Missbrauch und Foltermethoden
Die Resolution geht weit über das in Deutschland seit 2020 geltende „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ hinaus. Dieses hat „medizinische und andere Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbst empfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken“ strafbewehrt verboten.
Ausgenommen sind allerdings sogenannte Störungen der Sexualpräferenz (zum Beispiel Exhibitionismus, Pädophilie). Eine solche Einschränkung findet sich in der Resolution nicht, auf die sich auch Pädophile berufen könnten. Im „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ wurde zudem das Verbot, „die sexuelle Orientierung oder die selbst empfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken“, in Bezug auf „seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche“ etwas abgeschwächt. Die Resolution behandelt dagegen „religiöse Praktiken“ wie Gebete auf derselben Ebene wie Missbrauch und Foltermethoden.
Ebenso undifferenziert werden die sexuelle Orientierung und eine selbst empfundene Geschlechtsidentität („gender identity or gender expression“) in einem Atemzug genannt. Ganz im Sinne der – auch unter Homosexuellen umstrittenen – Transgender-Ideologie soll es verboten werden, subjektive Geschlechtsidentitäten in Frage zu stellen. Bestraft werden sollen insbesondere Eltern, Therapeuten und Seelsorger, die Minderjährigen in Adoleszenzkrisen helfen wollen, sich mit ihrem Geburtsgeschlecht auszusöhnen. Damit würde die Berufsfreiheit von Kinder- und Jugendpsychiatern drastisch beschränkt. Statt medizinischen Erkenntnissen zu folgen, sollen sie Pubertierende im Gefühl bestärken, in einem „falschen Körper“ zu stecken.
Wer an der Transgender -Ideologie zweifelt, wird bekämpft
Mehr noch: Gegen ihr Gewissen sollen sie verpflichtet werden, Jugendlichen Hormontherapien und sogenannte „geschlechtsangleichende“ Operationen zu ermöglichen. Kritik an dieser Verstümmelung Jugendlicher soll als Angriff gegen die Menschenrechte von Transpersonen kriminalisiert werden. Die Resolution ist ein Frontalangriff auf elementare Freiheitsrechte: das Erziehungsrecht von Eltern, die Religionsfreiheit, die Therapiefreiheit von Ärzten und Psychologen und allgemein auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Sollte die Resolution am 29. Januar von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates beschlossen werden, werden sich überall in Europa LGBTI-Aktivisten auf sie berufen, um schärfere Gesetze gegen vermeintliche „Konversionspraktiken“ zu fordern und die Meinungsfreiheit all jener zu bekämpfen, die an der Transgender-Ideologie zweifeln. Es ist zu hoffen, dass die christdemokratischen Abgeordneten diese Gefahr erkennen, denn nur wenn sie die Resolution geschlossen ablehnen, ist sie noch zu stoppen.
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