Zu einer „Sonderveranstaltung“ über den „Streit um den Volksbegriff – der BND, das Bundesverwaltungsgericht und die Wissenschaftsfreiheit“ hatte die „Bibliothek des Konservatismus“ in Berlin Ende Januar eingeladen. Angesichts des Titels, der mit dem Volksbegriff den Dreh- und Angelpunkt der AfD-Verbotsdebatte besetzte, hätte man erwarten können, dass die Veranstaltung eine Klientel von AfD-Wutbürgern anzieht, die mal wieder ihrem Unmut Luft verschaffen will. Aber weit gefehlt: Man erlebte ein bürgerliches Publikum, das über den komplexen Vortrag des Referenten Martin Wagener unaufgeregt und niveauvoll diskutierte.
Wie „reaktionär“ dürfen Beamte sein?
Das Buch des Politikwissenschaftlers Martin Wagener über den Volksbegriff hatte ein juristisches Nachspiel. Nun sprach er in der Bibliothek des Konservatismus über seinen Fall.: Wie die Wissenschaftsfreiheit im Streit um den Volksbegriff unter die Räder kommt.
