Das „Gewissen Europas“ hat die Orientierung verloren. Gestern Nachmittag hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates für ein Verbot sogenannter Konversionstherapien gestimmt. Das ist dramatisch – insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Während die abgelehnten Änderungsanträge konkrete Schutzmechanismen für Elternrechte, Therapiefreiheit, Gewissensfreiheit und evidenzbasierte Medizin vorgesehen hätten, dient der einzige angenommene Änderungsantrag vor allem als politisches und rhetorisches Alibi. Er sieht vor, „dass ein Verbot von Konversionspraktiken unterstützende Maßnahmen von Eltern oder von qualifizierten medizinischen Fachkräften, die Gesundheitsleistungen für Erwachsene, junge Menschen und/oder Kinder erbringen, nicht einschränken sollte und auch die Unabhängigkeit dieser Maßnahmen nicht begrenzen darf, sofern diese Maßnahmen nicht darauf abzielen, Menschen zu verändern, zu unterdrücken oder zu verdrängen.“
Ideologischer Auslegung Tür und Tor geöffnet
Dieser Zusatz öffnet der ideologischen Auslegung Tür und Tor. Er erweckt den Anschein von Schutzklauseln, ohne tatsächlich Schutz zu gewähren. Denn rechtlich sicher sind damit nur noch solche elterlichen Interventionen, die die vom Kind selbst behauptete sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und den Geschlechtsausdruck affirmieren – während jede Form von Zweifel, Kritik oder Zurückhaltung als „Verändern, Unterdrücken oder Verdrängen“ ausgelegt werden kann. Die Logik der Resolution ist eindeutig: Nicht Missbrauch wird neu verboten, sondern anthropologische Dissidenz.
Während Eltern, Seelsorger und Therapeuten so bereits durch Worte unter Strafverdacht geraten können, wurden Änderungsanträge zum Schutz von Minderjährigen vor irreversibler Selbstverstümmelung durch geschlechtsverändernder Operationen sowie lebenslangen medizinischen Schäden durch Pubertätsblocker schlicht abgelehnt. Ein Befund, der weniger nach Menschenrechtspolitik klingt als nach moralischer Orientierungslosigkeit.
Im Namen einer ideologischen Anthropologie werden damit zentrale Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Religions- und Glaubensfreiheit ausgehebelt. In einer Wortmeldung sprach die deutsche Delegierte im Europarat, Martina Kempf, sogar von „diktatorischen Elementen“ der Resolution. Vorgesehen sei unter anderem eine Beschwerdestelle für Denunziationen durch Schüler. Vergleichbares habe es, so Kempf, bereits in der sozialistischen sogenannten Deutschen Demokratischen Republik gegeben.
Politischer und rechtlicher Druck
Zwar haben Abstimmungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates keine unmittelbare Gesetzeskraft. Doch sie entfalten erheblichen politischen und rechtlichen Druck: Sie dienen Gerichten als Auslegungshilfe, NGOs als Argumentationsgrundlage und nationalen Gesetzgebern als Referenzrahmen. Was hier beschlossen wird, kann so schrittweise in verbindliches Recht übersetzt werden – oft ohne erneute grundlegende gesellschaftliche Debatte.
Es bleibt zu hoffen, dass die europäischen Staaten der jüngsten Entscheidung des „Gewissens Europas“ nicht gewissenlos folgen.
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