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EU-Bischöfe: Kein „Grundrecht“ auf Abtreibung

Die EU-Bischofskommission COMECE erteilt Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron eine klare Absage.
EU-Bischofskommission COMECE erteilt Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron eine klare Absage.
Foto: Efrem Lukatsky (AP)

Die Vertretung der katholischen Bischöfe auf Ebene der EU stellt sich klar gegen einen Vorschlag von Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron, ein „Recht auf Abtreibung“ in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen. Macron hatte anlässlich der Übernahme des französischen Vorsitzes im Rat der EU in einer Ansprache im Europäischen Parlament dafür plädiert.

COMECE: Ungeborene Kinder und Frauen in Not nicht alleine lassen

Das lassen Europas Bischöfe nicht unwidersprochen: Weder im europäischen noch im internationalen Recht gebe es einen solchen anerkannten Anspruch, erklärte die EU-Bischofskommission COMECE nun am Dienstag in Brüssel. Ein Grundrecht auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta einzuführen, liefe fundamentalen europäischen Überzeugungen und Werten zuwider und wäre ein „ungerechtes Gesetz“.

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Die Achtung der Menschenwürde zähle zu den zentralen Werten der Europäischen Union; sie gelte gerade in Situationen von Verletzlichkeit wie bei einem ungeborenen Kind, so die Bischofs-Kommission. Zugleich betonen die EU-Bischöfe, dass sie sich der "Tragik und Komplexität" der Lage jener Frauen bewusst seien, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen. "Weder dürfen Frauen in Not allein gelassen werden, noch kann das Lebensrecht des ungeborenen Kindes außer Acht gelassen werden. Beide müssen jede nötige Hilfe und Unterstützung erhalten", so die COMECE.

Als der französische Staatspräsident Mitte Januar in seiner programmatischen Rede ankündigte, Umweltschutz und ein Recht auf Abtreibung in der EU-Grundrechtecharta verankern zu wollen, werteten dies Beobachter als Manöver im Vorfeld des diesjährigen Präsidentschaftswahlkampfes.  DT/sta

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