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Lebensrechtler müssen ihr Gegenüber verstehen lernen

Vom Umgang mit dem Thema Abtreibung hin zu Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin: So verlief die Jahrestagung der „Ärzte für das Leben“ in Würzburg.
Jahrestagung der „Ärzte für das Leben“
Foto: Rehder | Als Ort für ihr dreitägiges Zusammentreffen hatte der Vorstand der „Ärzte für das Leben“ um die 1. Vorsitzende Zuzana Kirschberger das Würzburger Burkardushaus erwählt.

„Das Unsichtbare sichtbar machen.“ So lautet der Titel, unter den die „Ärzte für das Leben“ ihre diesjährige Jahrestagung gestellt hatten. Als Ort für ihr dreitägiges Zusammentreffen hatte der Vorstand um die 1. Vorsitzende Zuzana Kirschberger das Würzburger Burkardushaus erwählt. Für eine Ärztevereinigung keine schlechte Wahl. Gilt doch der heilige Burkard (um 684–755), ein angelsächsischer Benediktinermönch, der 742 vom heiligen Bonifatius (673–755) zum ersten Bischof des Bistums Würzburg geweiht wurde, zugleich als mächtiger Fürsprecher bei Gelenkschmerzen, Rheumatismus, Lendenschmerzen sowie Stein- und Nierenschmerzen.

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Den Auftakt in dem nach dem Würzburger Stadtpatron benannten Tagungshaus machte am vergangenen Wochenende die Psychologin, Podcasterin und Sachbuchautorin Sabine Scherer. Die 36-jährige Mutter von drei Kindern hatte ihren Vortrag unter die Überschrift „Mehr als ein Zellhaufen – Wie wir konstruktiv über Abtreibung sprechen können“ gestellt. Mit ihrem Podcast „Ein Zellhaufen spricht über Abtreibung“ hatte Scherer 2021 einen Nerv getroffen. Bald darauf hagelte es Einladungen. Das ZDF lud die gebürtige Schwäbin, die mit ihrer Familie in Oberbayern lebt, in seine Sendung „13 Fragen“ ein, der Bundesverband Lebensrecht bot sie als Keynote-Speakerin beim Marsch für das Leben in Berlin auf. Auf Einladung des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) repräsentierte sie die Lebensrechtsbewegung in der vom Bundesfamilienministerium finanzierten „Dialogwerkstatt Schwangerschaftsabbruch“. Vor zwei Jahren legte sie mit ihrem im SCM-Verlag erschienenen Buch „Mehr als ein Zellhaufen – Wie wir konstruktiv über Abtreibung sprechen können“ nach.

Die Bedeutung vorgeburtlicher Lebenszeit für den Menschen

In Würzburg präsentierte sie einige ihrer Rezepte für den Umgang mit dem emotional aufgeladenen Thema. Lebensrechtler müssten ihr Gegenüber verstehen lernen wollen. Das gelinge immer dort besonders gut, wo jemand herausfinde, welche „persönlichen Erfahrungen“ der andere mit dem Thema verbinde. Anstatt zu versuchen, den anderen von der eigenen Position zu überzeugen, sei es häufig erfolgversprechender, sich darauf zu beschränken, ihm einen „Wechsel der Perspektive“ anzubieten. Hilfreich für den Dialog sei auch, „sachlich zu bleiben“ und nicht auf „jede Provokation“ zu reagieren. Das sei gar nicht so leicht, da Vertreter des „Pro Choice“-Lagers oft versuchten, Lebensrechtlern zu diskreditieren und beinah in jedem zweiten Satz die Nazi-Keule schwängen. Dennoch gelte es, ein „hörendes Herz“ zu kultivieren, Sprache und Argumente der jeweiligen Situation anzupassen und sich nicht aus dem Diskurs drängen zu lassen.

Der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie für Psychosomatik und Psychotherapie, Rupert Linder, referierte über „die Bedeutung der vorgeburtlichen Lebenszeit für den Menschen“.

Der Osnabrücker Sozialethiker Manfred Spieker beleuchtete das weite Feld von „Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin“. Reproduktionsmediziner rechtfertigten die künstliche Befruchtung mit dem Leiden ihrer Patienten. Die Krankenkassen hätten diese Sicht übernommen und die künstliche Befruchtung, „wenn auch mit Einschränkungen“, als Sterilitätstherapie in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Der Begriff „Sterilitätstherapie“ sei jedoch „irreführend“. Denn die Sterilität werde gar „nicht therapiert, sondern nur überlistet“. „Sie bleibt selbst nach einer erfolgreichen, also zur Geburt eines Kindes führenden Behandlung, die gleiche wie zuvor.“ Reproduktionsmediziner behandelten mit der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) „also nicht eine Krankheit, sondern einen Wunsch.“

Der Wunsch nach einem Kind ist „legitim“

Der Wunsch nach einem Kind sei „legitim“. Legitim sei auch, dass „Medizin und Psychologie Probleme bei der Realisierung des Kinderwunsches in Forschung und Therapie“ behandelten. Das unterstreiche auch die katholische Kirche. Allerdings hänge „die Legitimität einer medizinischen Intervention“ davon ab, „dass sich der assistierende Arzt bewusst bleibe“, dass er es nicht nur mit dem Kinderwunsch eines Paares, sondern „mit dem Kind als einem dritten Subjekt“ zu tun habe. Das Kind aber sei „ein Tabu der assistierten Reproduktion.“ Selbst Anwälte der assistierten Reproduktion geständen ein, dass Reproduktionsmediziner „das Ergebnis“ ihrer „Konservierungs- und Injektionskünste nicht als Subjekt denken“ könnten. Die Fokussierung auf den Kinderwunsch der Erwachsenen und die Ausblendung des Subjektstatus des Kindes habe zu einer Ausdehnung des Arsenals geführt, mit der Folge, dass sich Reproduktionsmediziner am Embryonenschutzgesetz (ESchG) rieben, das eben „ein Gesetz zum Schutz des Embryos“ und nicht zur Realisierung der Wünsche Erwachsener sei.

Seit 2017 würden die Rufe nach einem Fortpflanzungsmedizingesetz, das das ESchG ersetzen soll, immer lauter und zahlreicher. So laut, dass die Ampelkoalition 2021 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte, die „künstliche Befruchtung auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität“ zu fördern, „die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen“ zu überprüfen und die Kosten durch den Bund zu übernehmen. Embryonenspenden im Vorkernstadium und der „elektive Single Embryo Transfer“ (eSET) sollten legalisiert werden. Darüber hinaus sollte die von der Regierung eingesetzte „Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen.

Dabei kollidierten zahlreiche Aspekte der künstlichen Befruchtung, deren Verfahren „ohne Prüfung ihrer Wirkungs- und Schädigungspotenziale“ eingeführt worden seien, „mit der Menschenwürde und der aus ihr abgeleiteten Pflicht, alles zu unterlassen, was Leben, Freiheit und Gleichheit des Embryos existentiell“ bedrohe. „Die Herstellung von Embryonen, die nie eine Chance haben, geboren zu werden, die eingefroren oder verworfen werden“, sei ein „Verstoß gegen das Recht auf Leben und die Würde des Menschen“. Der offenkundigste solcher Verstöße sei der „Fetozid“. Dabei handele es sich um „die Tötung eines oder mehrerer Embryonen“, wenn sich in der Gebärmutter mehr als gewünscht eingenistet hätten. Der euphemistisch auch als „Mehrlingsreduktion“, „fetale Reduktion“ oder „induzierter Abbruch“ bezeichnete Fetozid bringe „Eltern und insbesondere die Mutter in eine schizophrene Situation: Ihr Kinderwunsch geht in Erfüllung um den Preis einer Kindstötung.“ Kein Arzt und kein Psychologe könne „das der künstlichen Befruchtung immanente Dilemma zwischen Kinderwunsch und Kindstötung auflösen. Die Mehrlingsreduktion bleibt ein finsteres Kapitel der Reproduktionsmedizin“, so Spieker.

Eine von dem langjährigen Vorsitzenden der Ärzte für das Leben, Paul Cullen, moderierte Podiumsdiskussion mit den Referenten der ersten beiden Tage vertiefte die Frage der Menschenrechtsverletzungen weiter.

Der ungeborene Mensch als Organismus in einem Organismus

Den Schlusspunkt setzte die Inhaberin des Lehrstuhls für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Universität Regensburg, Angela Köninger. Köninger, die auch Direktorin und Chefärztin der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe St. Hedwig und Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) ist, hatte ihre Ausführungen mit „Der ungeborene Mensch als ein Organismus in einem Organismus: ein biologisches, ethisches und politisches Spannungsfeld zwischen Autonomie und Abhängigkeit“ überschrieben. In ihrem überaus eindrucksvollen Vortrag ging die hochdekorierte Geburtsmedizinerin der Frage nach, wer oder was es möglich mache, dass ein Embryo über neun Monate im mütterlichen Organismus heranreifen könne, obgleich dieser doch rund zur Hälfte aus genetisch fremdem Material, nämlich dem des Vaters, bestehe. Die Antwort lautet: Die sogenannte „materno-fetale Immuntoleranz“. Und die kommt so zustande: Während die Trophoblastzellen des Embryos, welche die Plazenta bilden, in der Gebärmutterwand andocken, kommunizieren sie mit den mütterlichen Immunzellen. Köninger kritisierte den Begriff „Mutterkuchen“ als falsch und irreführend. Die Plazenta sei kein mütterliches Organ, sondern ein embryonales. Bei dem Informationsaustausch, dem sogenannten „embryo-maternalen Dialog“, „erziehe“ der Embryo den mütterlichen Organismus und sorge so dafür, dass dieser ihn toleriere und nicht abstoße.

Köninger unterschied drei Phasen der immunologischen Aktivität. Während das erste Drittel der Schwangerschaft „proinflammatorisch“ sei und die Mutter sich durch die Umstellung ihres Hormonhaushaltes und ihres Immunsystems oft müde und schlapp fühle, „ruhe“ im zweiten, „anti-inflammatorischen“ Drittel der Schwangerschaft das mütterliche Immunsystem, was dazu führe, dass die Schwangerschaft von der Mutter nun überwiegend als angenehm empfunden werde. Das letzte Drittel sei hingegen wieder „proinflammatorisch“. Auch die Geburt könne als immunologische Reaktion betrachtet werden. Dabei bedeute das Kind dem mütterlichen Organismus über den embryo-maternalen Dialog, dass es nicht länger toleriert werden brauche und „abgestoßen“ werden könne. Zwar ermögliche der weibliche Organismus die „materno-fetale Toleranz“, induziert werde diese jedoch durch den Embryo selbst. Dass das Kind im Mutterleib „wachsen“ könne, sei eine eigenständige „Leistung des Kindes“. Funktioniere die immunologische Toleranz nicht, komme es zu Komplikationen in der Schwangerschaft, die zu Früh- oder Fehlgeburten führen könnten.

Köninger beschloss ihre mit viel Applaus bedachten Ausführungen mit dem Wunsch, dass ein tieferes Verständnis der „komplizierten Prozesse“, die im Körper abliefen, und über die der Mensch „keinerlei Kontrolle“ besitze, zu einer „größeren Ehrfurcht vor dem eigenen Leib“ führe, der insbesondere Frauen mehr „Selbstliebe“ und „Liebe zum Kind“ ermögliche.

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