Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Nach Supreme-Court-Urteil

Erste US-Staaten blockieren restriktive Abtreibungsgesetze

Nach dem neuen Grundsatzurteil ergreifen Abtreibungsbefürworter erste Gegenmaßnahmen. Utah und Louisiana blockieren restriktive Gesetze. Und auch die Biden-Regierung reagiert.
Debatte um US-Abtreibungsgesetze
Foto: IMAGO/Bryan Olin Dozier (www.imago-images.de) | In zwei Bundesstaaten blockierten Gerichte die restriktiven Abtreibungsgesetze, die unmittelbar nach dem Urteil im Fall „Dobbs vs. Jackson Women’s Health Organization“ in Kraft getreten waren.

Knapp eine Woche nachdem der Oberste Gerichtshof der USA das umstrittene Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ gekippt und die Kompetenz, Abtreibungsgesetze zu erlassen, in die Hände der Bundesstaaten gelegt hat, haben Abtreibungsbefürworter mit ersten Gegenmaßnahmen reagiert.

In zwei Bundesstaaten blockierten Gerichte die restriktiven Abtreibungsgesetze, die unmittelbar nach dem Urteil im Fall „Dobbs vs. Jackson Women’s Health Organization“ in Kraft getreten waren. In Utah blockierte ein Richter am Montag ein Gesetz, das Abtreibungen komplett verbietet, Ausnahmen aber in Fällen von Vergewaltigung und Inzest zulässt – und wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist.

Blockade des Gesetzes für zwei Wochen

Geklagt hatte die Abtreibungsorganisation „Planned Parenthood“. Das Gesetz verstoße gegen ein in der Verfassung des Bundesstaates garantiertes Recht auf Privatsphäre sowie das Recht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz, argumentierten die Abtreibungsbefürworter. Die Blockade wird insgesamt zwei Wochen bestehen bleiben, ehe erneut gerichtlich über das Gesetz entschieden werden soll.

Lesen Sie auch:

In Louisiana erließ ein Richter aus New Orleans, einer der wenigen linksliberalen Städte in dem ansonsten konservativen Bundesstaat, eine einstweilige Verfügung gegen ein ähnlich restriktives Gesetz, das Abtreibungen nur erlaubt, wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist. Abtreibungsaktivisten behaupteten, das Gesetz sei verfassungswidrig, da es unklar formuliert sei und gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoße. Für den 8. Juli ist bereits eine Gerichtsverhandlung angesetzt, in der über das Bestehen des Gesetzes entschieden werden soll.

Sowohl in Utah wie auch in Louisiana handelt es sich um sogenannte „Trigger Laws“, die nahezu automatisch in Kraft traten, nachdem „Roe vs. Wade“ gekippt worden war. Insgesamt 13 Bundesstaaten hatten solche Gesetze erlassen. In einigen davon sind sie bereits planmäßig in Kraft getreten, wie etwa in Kentucky, Missouri, Oklahoma oder South Dakota.

Gesundheitsminister will Abtreibungspille leichter zugänglich

Darüber hinaus setzt auch die demokratische Regierung von US-Präsident Joe Biden ihre Bemühungen fort, weiterhin einen Zugang zu Abtreibung aufrechtzuerhalten – auch für Frauen, die in Bundesstaaten leben, in denen Abtreibungen nun eigentlich verboten sind. Bidens Gesundheitsminister Xavier Becerra erklärte am Dienstag vor Journalisten, dass man vor allem Abtreibungspillen noch leichter verfügbar machen wolle. Zudem will das Gesundheitsministerium dafür sorgen, dass die Anonymität derjenigen, die derartige Abtreibungspräparate beziehen, aber auch die der Anbieter, gewahrt bleibt. Becerra kündigte aber beispielsweise auch an, er wolle dafür sorgen, dass der Zugang zu Verhütungsmitteln im Rahmen der staatlichen Gesundheitsversorgung erleichtert werde.

Gleichzeitig räumte der Gesundheitsminister jedoch ein, dass es „keine Wunderwaffe“ gebe, mit der man gegen die neue Rechtslage vorgehen könne. „Wenn es aber etwas gibt, was wir tun können, dann finden wir es und setzen es im Gesundheitsministerium um“, so Becerra. Das sei die Anweisung gewesen, „die ich vom Präsidenten der Vereinigten Staaten erhalten habe“.  DT/mlu

Lesen Sie weitere Hintergründe rund um das neue Grundsatzurteil zum Lebensschutz in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

Themen & Autoren
Meldung Joe Biden Lebensschutz Schwangerschaftsabbruch Verfassungswidrigkeit

Weitere Artikel

Christen waren einst nicht nur in der westlichen Welt beheimatet, sondern die Bauherren der westlichen Verfassungen. Neue Gesetze lassen sie zusehends heimatlos werden.
16.11.2023, 15 Uhr
Veronika Wetzel

Kirche

Die deutschen Bischöfe werden beim Synodalen Ausschuss wohl keine kirchenrechtskonforme Lösung finden. Das Mehrheitsprinzip eröffnet einen rechtsfreien Raum.
25.04.2024, 11 Uhr
Regina Einig